GIESSEN. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des DGB gegen die von der Stadt verhängten Auflagen (JF berichtete) für die Proteste vor der AfD-Jugendgründung abgewiesen. Die Stadt hatte die Westseite der Lahn für Demonstrationen gesperrt, nachdem massive Gewaltaufrufe der linksextremen Szene bekanntgeworden waren. Die Behörden sahen dadurch eine Gefahr für Leib und Leben und verwiesen auf fehlende Kapazitäten für die erwarteten zehntausenden Teilnehmer.
Zuvor hatte die Stadt bereits angekündigt, mehrere Gegenproteste zu verlegen. Hintergrund waren Drohungen gegen Hotels, Dienstleister und Mitarbeiter rund um die geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation (JF berichtete). Die Polizei verwies darauf, daß enge Straßen in der Umgebung der Hessenhallen im Ernstfall keine sicheren Fluchtwege bieten könnten.
Das Verwaltungsgericht folgte nun dieser Einschätzung. Auf den ursprünglich vorgesehenen Flächen bestanden weder ausreichende Kapazitäten für mindestens 30.000 erwartete Demonstranten noch beherrschbare Risiken im Fall von Panik oder Stürzen. Die Behörden rechnen inzwischen mit bis zu 57.000 Gegendemonstranten. Der Beschluß ist nicht rechtskräftig. Rund zehn weitere Eilanträge gegen die Verlegungen liegen vor. Unter den Antragstellern befindet sich auch der Gießener Kreisverband der Linkspartei. Die Verfahren sollen zügig entschieden werden.
6.000 Polizisten sollen AfD-Jugend schützen
Seit Wochen mobilisieren linksextreme Gruppen, Gewerkschaften und kirchliche Initiativen gegen den Gründungsparteitag der neuen AfD-Jugend. Dabei kam es zu Drohungen gegen Unternehmen und Unterkünfte. Viele Hotels in Gießen hatten daraufhin alle Buchungen für das Wochenende storniert.
Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor. Aus dem gesamten Bundesgebiet werden bis zu 6.000 Beamte zusammengezogen, wie die Polizei der JF mitteilte. Die Stadt betont wiederholt, daß keine Versammlung verboten wurde, sondern alternative Standorte zur Verfügung stünden. Mehrere Veranstalter hatten diese jedoch abgelehnt. (sv)






