STUTTGART. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung ist dem Gericht zufolge rechtmäßig. Sobald eine schriftliche Begründung für das Urteil vorliegt, kann die AfD Berufung dagegen einlegen.
Der Landesverband werde das Urteil nach Zugang der Begründung „umgehend prüfen und auswerten“, sagten die baden-württembergischen AfD-Vorsitzenden, Markus Frohnmaier und Emil Sänze, der JUNGEN FREIHEIT. Frohnmaier erklärte: „Wichtig ist: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon verliert der Verfassungsschutz zunehmend das Vertrauen der Bürger. Immer mehr Menschen erkennen, daß es sich um eine weisungsgebundene Behörde handelt, die parteipolitisch instrumentalisiert wird.“
„Wähler vor der AfD abschrecken“
Sänze führte aus: „Interessanterweise war das Landesamt für Verfassungsschutz nicht auskunftsfähig, als die Frage gestellt wurde, ob KI-Agenten oder Personen als V-Männer gegen den Landesverband Baden-Württemberg bereits jetzt eingesetzt werden.“ Ferner beklagte er, seiner Partei werde vorgeworfen, „daß wir Personen, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, nicht sanktionieren, obwohl uns gerade in diesem Bereich schiedsgerichtliche Hürden auferlegt sind“.
Die Beobachtung diene dazu, „eine aufstrebende politische Partei“ zu desavouieren. „Die Pressemitteilung des Landesamtes hat nur einen Zweck: Uns mit dem Stigma der Rechtsradikalität zu belegen, um die Wähler vor der AfD abzuschrecken und unsere Wahlchancen zu vermindern“, kritisierte Sänze und wies darauf hin, daß es „nahezu keinen Artikel der öffentlich-rechtlichen Medien“ gebe, der nicht mit der Formulierung beginne: „Die durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD …“
Darüber hinaus monierte der Landesvorsitzende, „daß bei gleichen Kriterien auch die etablierten Parteien gleichfalls beobachtet werden müßten“. Obwohl es „genügend Äußerungen von CDU-/CSU-Granden wie zum Beispiel zur Zahnbehandlung von Asylbewerbern durch Friedrich Merz gibt, kommt es zu keiner Beobachtung der CDU/CSU“.
Verfassungsschutz darf Informanten einsetzen
Der Landesverband wird seit 2022 vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Die Einstufung erlaubt es den Geheimdienstlern, unter bestimmten Voraussetzungen Mitglieder zu observieren, Telefonate abzuhören und Informanten gegen die Partei einzusetzen.
Bereits mehrfach ging der Landesverband vergeblich gegen seine Beobachtung vor. Im November etwa wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren eine Beschwerde zurück. Als Begründung führte das Gericht unter anderem an, Mitglieder des Verbandes träten für eine verfassungswidrige Diskriminierung auf Basis eines ethnischen Volksbegriffs ein. (dh)