HALLE/SAALE. Ein Gericht hat jenen Mann freigesprochen, der mit seinem gezielten Anschlag die Stromversorgung der Stadt Halle unterbrochen hatte. Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluß, daß der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war – weil sein Hund zuvor gestorben war.
In der Nacht des 19. Februar 2023 kam es in Halle zu einem massiven Stromausfall, der große Teile der Stadt lahmlegte. S-Bahnen und Straßenbahnen blieben stehen, während die Universitätsklinik, Pflegeheime und rund 19.000 Haushalte für fast zwei Stunden ohne Strom waren. Der Vorfall war kein Unfall, sondern ein gezielter Anschlag auf die kritische Infrastruktur der Stadt – angekündigt per Videobotschaft.
Verantwortlich für den Blackout war Patrick M., ein arbeitsloser Mann, der noch auf dem Gelände des Umspannwerkes festgenommen wurde. Laut Anklage hatte er den Maschendrahtzaun des Umspannwerkes West aufgeschnitten und Metallteile, die er zuvor mit Draht umwickelt hatte, in die Hochspannungsanlage geworfen. Dies führte zum schwersten Stromausfall in Halle seit der Wende und verursachte einen Sachschaden von 82.000 Euro.
Freispruch weil der Hund tot war
Der Prozeß gegen Patrick M. begann Anfang vergangener Woche. Die Staatsanwaltschaft legte ihm unter anderem die „Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung einer Straftat“ sowie eine „Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall“ zur Last. Ein psychiatrisches Gutachten kam jedoch zu dem Schluß, daß M. zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Patrick M., der seit Jahren drogenabhängig ist und vom Betteln lebte, erlitt nach dem Tod seines Hundes Jason einen psychischen Zusammenbruch. Laut Zeugenaussagen wurde er am Tattag von anderen Bettlern beschuldigt, seinen Hund selbst getötet zu haben, woraufhin er massiv beleidigt und sogar angespuckt wurde.
Dies habe ihn in einen emotionalen Ausnahmezustand versetzt. So zitiert Bild den forensischen Gutachter: „Der Angeklagte befand sich am Tattag in einer extremen psychischen Ausnahme-Situation.“ Da weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft eine Verurteilung forderten, sprach das Gericht Patrick M. frei. Damit bleibt der großflächige Stromausfall ungesühnt – und offen bleibt auch die Frage, wer für den entstandenen Schaden von 82.000 Euro aufkommt. (rr)