DÜSSELDORF. Der Deutschland-Chef der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), Ahmad Abdulaziz A., hat Klage und einen Eilantrag gegen seine Abschiebung eingereicht. Der zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Iraker soll Deutschland verlassen, bevor er demnächst aus der Haft entlassen wird. 2016 war er festgenommen worden.
Der Landkreis Viersen hatte im September eine Ausweisungsverfügung gegen den Mann, der sich „Abu Walaa“ nennt, erlassen. Der Salafist gilt als einer der gefährlichsten Islamisten in Europa. Demnächst könnte er erste Freigänge gestattet bekommen. Und auch nach seiner Haftentlassung will er weiter in Deutschland bleiben.
Kein Abschiebeabkommen mit Irak
Die Befürchtungen, daß Deutschland ihn tatsächlich nicht abschieben kann, sind groß. Denn die Bundesregierung hat bisher kein Rücknahme-Abkommen mit dem Irak geschlossen. Grundsätzlich schiebt Deutschland so gut wie niemanden in das asiatische Land ab – auch mangels Erfolgsaussichten.
Für die Klage des einst wichtigsten Mannes des IS in Deutschland spricht auch, daß er inzwischen sieben Kinder mit seinen beiden Frauen hat. Sowohl die Haupt- als auch die Nebenfrau leben in Deutschland. Mit der ersten hat er vier, mit der anderen drei Kinder, die ebenfalls alle in der Bundesrepublik sind.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wird demnächst über die Klage des Verurteilten entscheiden. Es ist eine weitere Nagelprobe für die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), „Abschiebungen im großen Stil“ durchzuführen. Schon die Gesetzesnovelle dafür steht in der Kritik, weil diese nach Experten-Ansicht Abschiebungen eher „erschwert“ als erleichtert. (fh)