BERLIN. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat Tempo beim Verbot der AfD gefordert. „Wir haben nach wie vor das Ziel, in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und abzustimmen und damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es müsse nun „schnell gehen“.
Der Christdemokrat plant seit mehr als einem Jahr, dem politischen Gegner unter der Führung von Alice Weidel und Tino Chrupalla mit einem fraktionsübergreifenden Verbotsantrag den Garaus zu machen. Dafür sind mindestens 37 Abgeordnete, also fünf Prozent der Volksvertreter, nötig.
Wanderwitz sieht Nähe zwischen AfD und Terrorismus
Neuen Anlaß für seine Forderung sieht Wanderwitz in der Zerschlagung der Gruppe „Sächsische Separatisten“ vergangene Woche. Drei der Mitglieder, die bei der Razzia festgenommen wurden, haben Verbindungen zur AfD. Das stelle einmal mehr unter Beweis, wie nah die Partei dem Rechtsterrorismus stehe, betonte der CDU-Politiker.
Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, eine große Gefahr für unser Land, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Wir wollen, dass das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen kann. Dafür arbeiten wir im Bundestag. Hier unser Antrag: https://t.co/9qPK5QJfw5
— Marco Wanderwitz 🇪🇺🇩🇪🇺🇦🇮🇱 (@wanderwitz) October 17, 2024
Erst im Oktober hatte sich Wanderwitz noch gute Chancen ausgemalt. Es sei „Bewegung in die Debatte“ gekommen, freute er sich gegenüber dem Spiegel. Unter anderem CDU-Parteichef Friedrich Merz lehne einen Verbotsantrag nicht mehr grundsätzlich ab, sondern wolle neue Entwicklungen beobachten. Auch die FDP nähere sich bei dem Thema angeblich an.
Grüne wollen AfD-Verbot erst einmal prüfen lassen
Weite Teile der Politik, darunter Kanzler Olaf Scholz (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, sehen das Vorhaben allerdings kritisch. Hinzu kommt, daß Wanderwitz bereits seinen Rückzug aus der Politik angekündigt hatte. Somit wird er dem nächsten Bundestag wohl nicht mehr angehören.
Die Grünen verfolgen derweil eine andere Strategie. Sie möchten mit einem juristischen Gutachter zunächst einmal prüfen, wie aussichtsreich ein Verbotsantrag wäre. (zit)