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AfD-Klage: Oberbürgermeister-Wahl in Bitterfeld landet vor Gericht

AfD-Klage: Oberbürgermeister-Wahl in Bitterfeld landet vor Gericht

AfD-Klage: Oberbürgermeister-Wahl in Bitterfeld landet vor Gericht

Die AfD erhebt im Zusammenhang mit der Wahl in Bitterfeld-Wolfen schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU, links). Sein Kontrahent, AfD-Kandidat Henning Dornack, fühlt sich betrogen.
Die AfD erhebt im Zusammenhang mit der Wahl in Bitterfeld-Wolfen schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU, links). Sein Kontrahent, AfD-Kandidat Henning Dornack, fühlt sich betrogen.
Die AfD erhebt im Zusammenhang mit der Wahl in Bitterfeld-Wolfen schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU, links). Sein Kontrahent, AfD-Kandidat Henning Dornack (rechts auf Wahlplakat), fühlt sich betrogen. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Jan Woitas & Ronny Hartmann
AfD-Klage
 

Oberbürgermeister-Wahl in Bitterfeld landet vor Gericht

Hat der CDU-OB von Bitterfeld die Stichwahl mit unsauberen Tricks gegen seinen AfD-Herausforderer gewonnen? Das Stadtparlament sagt Nein. Die AfD zieht vor Gericht.
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BITTERFELD-WOLFEN. Die AfD Sachsen-Anhalt hat durch ein Mitglied vor dem Verwaltungsgericht in Halle/Saale Klage gegen die Wahl von Armin Schenk (CDU) zum Oberbürgermeister von Bitterfeld-Wolfen eingereicht. Das bestätigte die Justizbehörde der Mitteldeutschen Zeitung.

Im Januar hatte das städtische Parlament, der Stadtrat, mit den Stimmen der übrigen Parteien den Einspruch gegen das Wahlergebnis abgelehnt. Die AfD wirft dem CDU-Politiker vor, mit unlauteren Methoden die Stichwahl im Oktober mit rund 1.200 Stimmen Vorsprung gewonnen zu haben. Im ersten Wahlgang hatte noch deren Kandidat Henning Dornack auf Platz eins gelegen.

Hat der Oberbürgermeister „Stimmen gekauft“?

Sie sprach von „Stimmenkauf“ und „möglicherweise massiven wahlrechtswidrigen Wahlbeeinflussungen“. Außerdem habe Schenk seine Amtsfunktion sowie „die Nutzung kommunaler Ressourcen und die Nutzung kommunaler Einrichtungen zu Wahlkampfzwecken“ mißbraucht.

Hintergrund ist „die enorme Anzahl an Briefwahlstimmen für Amtsinhaber Schenk“. Die hatte dieser, so die Ansicht der AfD, vor allem dadurch in massenhafter Anzahl geholt, weil er uneingeladen „vor und während der (Brief)-Wahlhandlungen“ Geschenke an Bewohner in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen verteilt habe.

Schenk war tagelang mit Leierkasten und Gebäck durch die kommunalen Einrichtungen gezogen. Dessen „aufdringliche Besuche grenzten schon fast an Hausfriedensbruch“, meinte die AfD. Sie spricht von einer „Pfannkuchenwahl“.

Extrem hoher Briefwahlanteil in Bitterfeld

Nach Auszählung der Urnenwahl hatte Dornack mit 51,13 Prozent vorn gelegen. Doch dann kam – gerechnet auf diese Stimmzettel – noch einmal der außergewöhnlich hohe Anteil von einem Drittel aus den Briefwahllokalen hinzu. Und da hatte der CDU-Mann einen deutlichen Vorsprung von 69,5 zu 30,5 Prozent. Das Ergebnis war damit gedreht. Dornack schrumpfte im Endergebnis auf 46,2 Prozent, Schenk erhielt 53,8 Prozent.

Der AfD-Kreisvorsitzende Daniel Roi sagte gegenüber dem MDR zu der nun eingereichten Klage: „Wir haben hin und her überlegt, ob wir das machen sollen, sehen uns aber gezwungen, das zu tun.“ Er warf auch dem Wahlleiter „klare Verstöße“ vor. So habe dieser keine sogenannte Relevanzberechnung gemacht und notwendige Überprüfungen der Wahl nicht veranlaßt.

Das Gericht wird nun dem Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen die Klage zustellen und eine Stellungnahme einfordern. Danach soll es zu einer Entscheidung kommen. (fh)

Die AfD erhebt im Zusammenhang mit der Wahl in Bitterfeld-Wolfen schwere Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU, links). Sein Kontrahent, AfD-Kandidat Henning Dornack (rechts auf Wahlplakat), fühlt sich betrogen. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Jan Woitas & Ronny Hartmann
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