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Karlsruhe brüskiert Budapest: Mutmaßlicher Antifa-Schläger darf doch nicht nach Ungarn ausgeliefert werden

Karlsruhe brüskiert Budapest: Mutmaßlicher Antifa-Schläger darf doch nicht nach Ungarn ausgeliefert werden

Karlsruhe brüskiert Budapest: Mutmaßlicher Antifa-Schläger darf doch nicht nach Ungarn ausgeliefert werden

Auf dem Foto befindet sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches über die Legalität der Auslieferung eines Linksextremisten nach Ungarn entschieden hatte. (Themenbild)
Auf dem Foto befindet sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches über die Legalität der Auslieferung eines Linksextremisten nach Ungarn entschieden hatte. (Themenbild)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Eine Begründung des Urteils soll gesondert der zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt werden Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Karlsruhe brüskiert Budapest
 

Mutmaßlicher Antifa-Schläger darf doch nicht nach Ungarn ausgeliefert werden

Dramatische Wende: Ein mutmaßlicher Linksextremist wird an die Behörden in Ungarn ausgeliefert – doch Karlsruhe erklärt den Schritt binnen Stunden für illegal. Ihm wird vorgeworfen, Teil einer Menschenjagd in Budapest gewesen zu sein.
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KARLSRUHE/BUDAPEST. Das Bundesverfassungsgericht hat per Eilentscheid angeordnet, die Auslieferung eines mutmaßlichen deutschen Linksextremisten nach Ungarn rückgängig zu machen. Er wurde allerdings bereits an die Ungarns Behörden übergeben. Die Begründung der Entscheidung werde der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Berlin gesondert übermittelt, teilten die Richter mit. Die Entscheidung gelte „längstens“ für die Dauer von sechs Wochen.

Der im Zusammenhang mit den politisch motivierten Gewalttaten des vergangenen Jahres in Budapest angeklagte Simeon T., der sich inzwischen Maja T. nennt, wurde am Freitagmorgen an die ungarischen Behörden überstellt. Die Entscheidung folgte auf eine Beschwerde von Sven Richwin, der als Anwalt des 23jährigen tätig ist. Er habe in der Nacht einen Anruf über die anlaufende Auslieferung bekommen, sagte er dem NDR und WDR. „Wo mein Mandant derzeit ist, weiß ich nicht genau.“ Er betonte, die Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung.

Mehrere Touristen von Linksextremisten in Ungarn zusammengeschlagen

Hintergund: Im Februar 2023 hatte eine Gruppe von zehn bis 15 Linksextremisten mindestens acht Personen in der ungarischen Hauptstadt überfallen und zum Teil schwerverletzt. Unter den Opfern waren mehrere Touristen und ein Kioskbetreiber. Anlaß für die Täter war der „Tag der Ehre“, bei dem jährlich an die Verteidigung Budapests gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg erinnert wird. Anhänger der deutschsprachigen autonomen Szene hatten im Vorfeld dazu aufgerufen, nach Ungarn zu reisen und „Nazi-Verherrlichung“ Einhalt zu gebieten.

Von den Verdächtigen wurde nur eine Person rechtskräftig verurteilt. Ende Mai verhängte ein Gericht in Budapest eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Deutschen Tobias E. Eine weitere Beschuldigte, Anna Christina M., wartet auf ihr Urteil, wohingegen die Italienerin Ilaria Salis nach ihrer Wahl ins EU-Parlament freigelassen wurde. Nach den übrigen mutmaßlichen Tätern wird weiter gefahndet. Viele sollen der kriminellen Vereinigung um die Leipziger Linksterroristin Lina E. angehören. (kuk)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Eine Begründung des Urteils soll gesondert der zuständigen Staatsanwaltschaft geschickt werden Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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