AUGSBURG. Das Amtsgericht Augsburg hat ein Verfahren gegen einen Mann, der zur Ausrottung der AfD aufgerufen hatte, unter Auflagen eingestellt. Der Angeklagte muß 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und entging einer Verurteilung, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Der 33jährige hatte im vergangenen Jahr auf dem Kurznachrichtendienst X einen Beitrag der AfD Sachsen, in dem die Partei für ein Genderverbot warb, mit folgenden Worten kommentiert: „Ihr verschissenen Scheiß-Nazis, gehört wirklich ausgerottet.“ Zusätzlich postete er ein Bild einer Regenbogenfahne, auf der ein Maschinengewehr und der Schriftzug „defend Equality“ (Gleichberechtigung verteidigen) abgebildet waren.
Verteidigerin argumentiert mit Meinungsfreiheit
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Aufruf zur Tötung von AfD-Mitgliedern und warf dem Mann die Belohnung und Billigung von Straftaten vor. Das Amtsgericht schloß sich dieser Einschätzung an und erließ zunächst per Strafbefehl eine Geldstrafe. Da der Angeklagte dies nicht akzeptieren wollte, kam es zur Gerichtsverhandlung.
Dort argumentierte seine Verteidigerin, der Kommentar sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ihr Mandant habe nicht zu einer Gewalttat aufrufen wollen. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin in dem geposteten Bild einer Schußwaffe einen Widerspruch zu dieser Auffassung sahen, einigten sich die Prozeßbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Die ursprünglich erlassene Geldstrafe von 3.000 Euro muß der Mann nun nicht an den Staat, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Auf diese Weise entgeht er einer Verurteilung. (dh)