MÜNCHEN. Ein bayerischer Unternehmer steht vor Gericht, weil er auf zwei Plakaten die Grünen kritisiert hat. Dafür soll er 6.000 Euro Buße bezahlen – das verlangt die Staatsanwaltschaft München II und verhängte im Einvernehmen mit einem Richter einen entsprechenden Strafbefehl. Der Mann legte Widerspruch ein. Nun steht vor Gericht die Frage im Raum: Ist Kritik an den Grünen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt oder nicht?
Die Polizei hatte die beiden Banner bereits im September, zwei Wochen vor der Landtagswahl in Bayern, von dem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee entfernt und beschlagnahmt. Vorwurf: strafbare Beleidigung von Politikern. Doch handelt es sich wirklich um Beleidigung oder in einer Demokratie zulässige Kritik an den Regierenden?
Machen die Grünen „alles platt“?
Auf einem Plakat ist Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze zu sehen. Neben ihr stehen die Parteifreunde Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock. Darüber ist der Satz zu lesen: „Wir machen alles platt“. Am Fuß des Plakats prangt das Habeck-Zitat „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen.“
Auf dem anderen Banner ist Habeck mit drei abgestreckten Fingern abgebildet – und seinem legendären Satz zu Firmenpleiten: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren“. Darunter steht die rhetorische Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“
CDU, SPD und FDP: „Menschenverachtend!“
Die Plakate hat der Unternehmer nicht selbst gestaltet, sondern gekauft. Als sie im August 2023 im hessischen Hanau ebenfalls auf einem Privatgrundstück auftauchten, verurteilten die dortigen Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP diese in einer gemeinsamen Pressemitteilung als „bedrohlich und menschenverachtend“. Die Staatsanwaltschaft aber griff nicht ein.
Das ist in Bayern anders. Ankläger und Gericht sahen in beiden Fällen den Straftatbestand der Beleidigung gegen die vier abgebildeten Grünen-Politiker erfüllt und verhängten im November den Strafbefehl. Aufgrund des Widerspruchs des Beschuldigten wird der Fall nun am 21. März um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt. Die Sitzung ist öffentlich.
Der Anwalt des Unternehmers, Christoph Partsch, ist zuversichtlich. Dem Cicero, der zuerst über den Fall berichtete, sagte er: „Der Inhalt des Plakats ist vollumfänglich von der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Meinungsfreiheit gedeckt.“ (fh)