BERLIN. Die radikale Klimaideologin Carla Hinrichs ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Die Summe verteilt sich auf 150 Tagessätze zu je 40 Euro, wie mehrere Medien, unter anderem Die Welt, berichteten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die Mitgründerin und Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“ vorbestraft.
Hintergrund sind diverse Straßenblockaden in der Zeit von August 2021 bis Mai 2023, an denen Hinrichs teilgenommen und sich auf der Fahrbahn festgeklebt hatte. Dadurch machte sie sich in den Augen des Gerichts in sieben Fällen der gemeinschaftlichen Nötigung schuldig, in sechs davon in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem verurteilten sie die Richter in drei Fällen wegen gemeinschaftlich versuchter Nötigung, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Hinrichs ist schon mehrfach verurteilt worden
Während des Prozesses hatte die 27jährige die Taten zugegeben, aber darauf beharrt, ihr Verhalten sei „von Vernunft geprägt und sollte nicht bestraft werden“. Daher hatte sie auf Freispruch plädiert. Die Forderung der Staatsanwaltschaft lag bei einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 7.200 Euro.
Hinrichs wurde in der Vergangenheit schon einmal, im März 2023, vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vom Amtsgericht Frankfurt wurde sie im Mai 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wie beim aktuellen Urteil ging es in beiden Fällen um die Teilnahme an Straßenblockaden. (dh)