BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin Compact sowie die dazugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Beide richteten sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“, begründete die Politikerin das Verbot in einer Pressemitteilung.
Die Webseiten des Magazins – Untertitel: „Die Stimme des Widerstands“ – und des Shops waren am Dienstagmorgen bereits nicht mehr aufrufbar. Die Compact-Seite auf dem Portal X läuft noch. Dort findet sich bisher keine Stellungnahme zu den staatlichen Maßnahmen.
Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. https://t.co/HPlnefc1Cj— Nancy Faeser (@NancyFaeser) July 16, 2024
Gleichzeitig mit der Verkündung des Verbots durchsuchten Polizisten und Verfassungsschützer am Dienstagmorgen in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Redaktion sowie Privathäuser der Mitarbeiter – darunter das Grundstück von Herausgeber Jürgen Elsässer in Falkensee bei Berlin. Mehrere Journalisten anderer Medien begleiteten dabei die Sicherheitskräfte. Unter anderem in der Welt erschien zum Zeitpunkt der Razzien ein lange vorbereiteter Text.
Der 67jährige Herausgeber stammt ursprünglich aus der linksextremen Szene und reklamierte für sich, den Schlachtruf „Nie wieder Deutschland“ erfunden zu haben. Bevor er Compact gründete, schrieb Elsässer für die linken Blätter Neues Deutschland und Junge Welt. Kürzlich hatte er zum „Sturz des Regimes“, gemeint war wohl die Ampel-Regierung, aufgerufen. Auslöser des Verbots könnte eine Titelseite von Ende des vergangenen Jahres sein. Dort war Faeser unter der Schlagzeile „Die Asyl-Bombe“ abgebildet.
Das Verbot erfolgte auf Basis des Vereinsrechts, obwohl der Verlag als GmbH organisiert ist. Faeser sagte dazu: „Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden.“ Welche Voraussetzungen in diesem Fall erfüllt sein sollen, führte sie nicht aus.
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„Compact“ erschien monatlich
Compact erschien seit 2010 monatlich. Die Bundesregierung hält es für „das wichtigste Sprachrohr der rechtsextremen Szene“. Nach eigenen Angaben hatte das Magazin zuletzt eine Auflage von 40.000 Stück. Der Verlag ließ diese jedoch nie – wie es in der Branche üblich ist – von der IVW prüfen. Sie gilt unter Insidern als maßlos übertrieben. Der Verfassungsschutz hatte Compact Ende 2021 als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft.
Neben dem Heft betreibt die Redaktion auch einen Kanal bei YouTube mit fast 350.000 Abonnenten. Auch dieser ist laut Spiegel nun verboten worden. Das Verbot erfolgte nach dem Vereinsgesetz, bei dem Verlag handelt es sich allerdings um eine GmbH. Das Vermögen, das auch aus dem verlagseigenen Devotionalien-Handel stammt, wird nun vom Staat beschlagnahmt. Unter anderem bot Compact einen „Höcke-Taler“ für knapp 70 Euro an.
Mit den Razzien wollen die Strafverfolgungsbehörden nun Beweise sichern, die das Vereinsverbot nachträglich untermauern sollen. (fh)