BERLIN. Das sogenannte Sylt-Video mit „Deutschland den Deutschen“-Sprechhören hat Politiker zu drastischen Forderungen veranlaßt. Der ehemalige Kanzlerkandidat der CDU, Armin Laschet, lobte, daß die Namen der Personen in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. „In kürzester Zeit waren alle Namen öffentlich, sie haben alle ihren Job verloren. Und ich glaube als Gesellschaft müssen wir darauf achten, daß das bei allen diesen Vorfällen gilt“, sagte Laschet gegenüber der ARD.
Er wünsche sich, daß man „jeden Einzelnen versucht zu bestrafen, der antisemitisch, der rassistisch und der anders“ sei, betonte Laschet. Als Beispiele nannte er die Präsidentin der Berliner Humboldt-Universität Julia von Blumenthal, sowie die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv.
„In kürzester Zeit waren alle Namen öffentlich. Sie haben alle ihren Job verloren. Und ich glaube, als Gesellschaft müssen wir darauf achten, dass das bei allen diesen Vorfällen gilt.“ – @ArminLaschet im #BerichtausBerlin zum rassistischen Gegröle auf Sylt. pic.twitter.com/Kub5O0hbcL
— Bericht aus Berlin (@ARD_BaB) May 26, 2024
Das Veröffentlichen der vollständigen Namen von Privatpersonen, umgangssprachlich auch Doxing genannt, ist nach deutschem Recht strafbar. Seit 2021 steht es als § 126a StGB „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ im Strafgesetzbuch und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden.
Grünen-Büroleiter macht Gulag-Anspielungen
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Linke) rief zur Verbreitung des Videos auf. Da die Anwälte der Partygäste versuchen würden, das „Video aus dem Netz zu bekommen“, sei es „umso wichtiger“, es zu teilen. „Damit die Gesichter nicht vergessen werden.“ Wer „lächelnd in die Kamera“ schaue und dabei derartige Lieder singe, sollte „die Konsequenzen tragen“.
Übrigens versuchen die Anwälte der Bonzen-Neonazis gerade das Video aus #Sylt aus dem Netz zu bekommen. Umso wichtiger, immer wieder zu teilen. Damit die Gesichter nicht vergessen werden. Wer lächelnd in die Kamera schauen u Neonazilieder singen kann, soll die Konsequenzen tragen
— Dr. Niema Movassat (@NiemaMovassat) May 24, 2024
Bas will Personen aus Sylt-Video hart bestrafen
Der Büroleiter der Berliner Grünen-Abgeordneten Tonka Wojahn, Daniel Eliasson, kommentierte den Vorfall auf der sozialen Plattform X mit den Worten „Nazis raus“. Auf Nachfrage eines anderen Nutzers, wohin diese befördert werden sollen, antwortete Eliasson: „Sibirien ist immer eine Option.“ Es handele sich um „ein altbewährtes Mittel gegen Nazis jeder Art“. In den sibirischen Gulag-Lagern ermordete die sowjetische Regierung ab den 1930er Jahren mindestens 2,7 Millionen Menschen. Es war dabei üblich, daß die Regierung ihre Opfer als „Faschisten“ bezeichnete.
Sibirien ist immer eine Option.
— Daniel Eliasson 📯🌻 (@daniel3liasson) May 24, 2024
Bereits zuvor hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) während des Demokratiefests am Samstag die „Höchststrafe“ für die Personen des Sylt-Videos gefordert. Es sei ein Vorteil, daß man die Personen anhand der Videoaufnahmen identifizieren könne. Man müsse das Strafrecht in einem solchen Fall „auch mal anwenden“ und „vielleicht auch mal mit einer Höchststrafe belegen“. (lb)