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Hamburg: Brutale Mißhandlung: Afghane hält 22jährige als Geisel

Hamburg: Brutale Mißhandlung: Afghane hält 22jährige als Geisel

Hamburg: Brutale Mißhandlung: Afghane hält 22jährige als Geisel

Vor dem Landgericht Hamburg erhielt der Afghane eine langjährige Haftstrafe.
Vor dem Landgericht Hamburg erhielt der Afghane eine langjährige Haftstrafe.
Vor dem Landgericht Hamburg erhielt der Afghane eine langjährige Haftstrafe. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius
Hamburg
 

Brutale Mißhandlung: Afghane hält 22jährige als Geisel

Weil sich seine Freundin von ihm trennt, rächt sich ein Afghane brutal: fünftägige Geiselnahme mit Vergewaltigung, Zwangstätowierung, Mißhandlung. Nun erhält der Vorbestrafte sein Urteil.
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HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat den Afghanen Jaser A. wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung zu neun Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 31jährige hatte zuvor seine Ex-Freundin fünf Tage in einer Wohnung in Hamburg gefangen gehalten und die 22 Jahre alte Frau schwer mißhandelt.

Mit dem Verbrechen wollte der Mann, der sein Geld in Deutschland als Zuhälter verdient, seine Freundin zu erneutem Gehorsam und sie in die Partnerschaft zwingen. Während der Geiselhaft vergewaltigte er das Opfer mehrfach und tätowierte ihr sogar seinen Namen auf den Bauch. Der Richter warf dem Verurteilten laut Bild-Zeitung eine „menschenverachtende“ Tat vor.

Nach einem halben Jahr Beziehung, in dem A. die damals 20jährige auf den Strich schickte, trennte diese sich von ihm und flüchtete zurück in jenen kleinen Ort in Niedersachsen, aus dem sie stammt.

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Afghane will abgeschoben werden

Doch der Afghane, der wegen Vergewaltigung bereits einmal verurteilt worden war, spürte sie auf und holte sie mit dem Auto zurück nach Hamburg. Bereits während der Fahrt habe er sie, so das Gericht, blutig gebissen und ihr einen Finger ins Auge gestochen. Es folgte das fünftägige Martyrium in seiner Wohnung an der Elbchaussee. Dort fesselt und knebelte er die Frau, bis sie schließlich so tat, als wolle sie zu ihm zurückkehren. Dadurch kam sie frei, ging jedoch zur Polizei und zeigte den Afghanen an.

Dieser verlangte während der Verhandlung, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Der Richter sagte, dies sei frühestens in viereinhalb Jahren möglich. Bei einer Rückkehr nach Deutschland würde er jedoch seine Reststrafe verbüßen müssen. Und wie lange die dauert, ist aufgrund der Sicherungsverwahrung unabsehbar. (fh)

Vor dem Landgericht Hamburg erhielt der Afghane eine langjährige Haftstrafe. Foto: picture alliance/dpa | Christian Charisius
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