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Verwaltungsgericht München: AfD verliert gegen bayerischen Verfassungsschutz – was die Partei nun vorhat

Verwaltungsgericht München: AfD verliert gegen bayerischen Verfassungsschutz – was die Partei nun vorhat

Verwaltungsgericht München: AfD verliert gegen bayerischen Verfassungsschutz – was die Partei nun vorhat

Auf dem Foto befindet sich der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka. (Themenbild)
Auf dem Foto befindet sich der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka. (Themenbild)
Der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka zum Beobachtungsurteil: „Wir werden es genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um dagegen vorzugehen“ Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
Verwaltungsgericht München
 

AfD verliert gegen bayerischen Verfassungsschutz – was die Partei nun vorhat

Gerichtsdrama ohne Ende: Das Verwaltungsgericht München entscheidet, die AfD dürfe im Freistaat weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Landeschef Stephan Protschka will das nicht hinnehmen.
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MÜNCHEN. Der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts München kritisiert, wonach der Landesverband der Partei weiter vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden darf. „Aus unserer Sicht stellt das eine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit dar“, sagte Protschka. Die AfD werde das Urteil nun genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, dagegen vorzugehen, kündigte der Politiker an.

Die Richter teilten nach drei Tagen mündlicher Verwaltung und der Auswertung von „mehreren Tausend Seiten Material“ mit, sie seien zu dem Schluß gekommen, daß „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ im Landesverband bestünden. Als Begründung nannten sie Äußerungen von AfD-Vertretern, die „auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis“ basierten. Diese würden darauf abzielen, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszugrenzen.

Andere Verlautbarungen gingen zudem über eine zulässige Kritik der Opposition an der Regierung hinaus. „Sie machen vielmehr die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich.“ Über all dies dürfe der Inlandsgeheimdienst auch die Öffentlichkeit informieren.

Bayerns Verfassungsschutz will trotz Überlastung die AfD im Blick behalten

Lob für das Urteil kam vom CSU-Fraktionschef im Landtag, Klaus Holetschek: „Verfassungsfeinde haben in unserer Demokratie und unseren Parlamenten nichts zu suchen.“ Die Entscheidung zeige deutlich, daß die AfD eine große Gefahr für Deutschland sei und weiterhin intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse. Mitte Mai hatte auch das Oberverwaltungsgericht Münster die bundesweite Beobachtung der AfD als Verdachtsfall für rechtmäßig erklärt.

Ende April hatte der bayerische Verfassungsschutz zudem erklärt, wegen der Maßnahmen gegen die Landespartei überlastet zu sein. „Wir haben noch andere Aufgaben, die wahrgenommen werden müssen“, sagte der Behördenchef Burkhard Körner während einer Sitzung des Innenausschusses. Der Verfassungsschutz sei wegen der AfD-Mitgliederzahl an seine Grenzen gekommen. Zugleich kündigte Körner an, an der Beobachtung festhalten zu wollen. (kuk)

Der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka zum Beobachtungsurteil: „Wir werden es genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um dagegen vorzugehen“ Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
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