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Klage gegen Klimafonds: Vor Urteil: Verfassungsgericht diniert wieder mit Bundesregierung

Klage gegen Klimafonds: Vor Urteil: Verfassungsgericht diniert wieder mit Bundesregierung

Klage gegen Klimafonds: Vor Urteil: Verfassungsgericht diniert wieder mit Bundesregierung

Abendessen mit der Bundesregierung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Doris König (für SPD). Rechts davon: Peter Müller (CDU).
Abendessen mit der Bundesregierung: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Doris König (für SPD). Rechts davon: Peter Müller (CDU).
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Doris König (für SPD). Rechts davon: Peter Müller (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Klage gegen Klimafonds
 

Vor Urteil: Verfassungsgericht diniert wieder mit Bundesregierung

In wenigen Tagen verhandelt das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Klage gegen die Ampel. Vorher treffen sich oberste Richter und Minister – wieder einmal – zum gemeinsamen Abendessen.
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KARLSRUHE. Teile der Bundesregierung und die Richter des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) haben sich am Mittwochabend zum gemeinsamen Abendessen in Karlsruhe getroffen. Der offiziell zunächst geheim gehaltene Gedankenaustausch erhält eine erhebliche Brisanz, weil die Richter eine Woche später über eine Klage gegen die Ampel entscheiden müssen. Welt und FAZ hatten von dem Dinner Wind bekommen.

Am 15. November entscheidet der Zweite Senat unter dem Vorsitz von Doris König (für SPD) über eine Klage der CDU/CSU-Fraktion gegen die Verschiebungen von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen zur Corona-Krise in den Klimafonds. Doch die Union, die einen Bruch der Schuldenbremse sieht, dürfte eigentlich keinen Grund haben, sich zu beschweren.

Merkel lud Verfassungsgericht ins Kanzleramt ein

Denn unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verfuhren Karlsruhe und Berlin genauso. Kurz vor einer Entscheidung über eine Klage unter anderem der AfD gegen die Corona-Politik trafen sich Gericht und Bundesregierung am 30. Juni 2021 im Kanzleramt. Die damalige Justizministerin erklärte den Richtern dabei in einem Vortrag, wie nötig die Grundrechtseinschränkungen seien. Anschließend lehnte das Verfassungsgericht alle Klagen ab.

Auch wenn nun von ausgleichender Gerechtigkeit die Rede sein könnte, leidet unter diesen Treffen mittlerweile das Vertrauen in die Unabhängigkeit der höchsten Rechtsprechung – zumal die Geheimniskrämerei von beiden Seiten stutzig macht. Für die Bundesregierung ist der Austausch mit den obersten Richtern ein „nichtöffentlicher Termin“, zu dem sie deshalb auch keine Auskunft geben will. Und auch das Gericht windet sich, Fragen dazu zu beantworten.

„Gegebenenfalls“ Scholz-Harbarth-Einzelgespräch

Dabei hatten Karlsruhe und Berlin nach dem Eklat um das Treffen mit dem Merkel-Kabinett und dem Verschweigen wichtiger Details Transparenz für die Zukunft versprochen. Doch davon kann keine Rede sein. Das Treffen und die Tagesordnung, wenn diese denn vollständig ist, kamen erst durch Medienanfragen an die Öffentlichkeit. 2021 hatten sich Merkel und ihr Duzfreund Stephan Harbarth, der sein Amt als Präsident des BVerfG ziemlich eindeutig seiner Parteifreundin verdankt, auch noch zu einem vertraulichen Vieraugengespräch getroffen.

Das stand wohl auch diesmal wieder an – nur in neuer Besetzung. Auf Anfrage der Welt teilte das Verfassungsgericht mit, es könne „gegebenenfalls am Rande auch zu einem kurzen Einzelgespräch“ zwischen Harbarth und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommen. (fh)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Doris König (für SPD). Rechts davon: Peter Müller (CDU). Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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