BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem sich künftig Straftaten mit „geschlechterspezifischen“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Motiven verschärfend auf das Strafmaß auswirken sollen. Konkret sollen derartige Tatmotive Eingang in den Paragrafen 46 Absatz zwei des StGB finden. Der Paragraf 46 regelt die „Grundsätze der Strafzumessung“. Nach Absatz zwei werden dabei „die Umstände, die für oder gegen den Täter sprechen“, in das Strafmaß mit einbezogen. „Rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“ Motive wirken sich dabei strafverschärfend aus.
Mit der neuen Regelung würden dabei Straftaten, die sich spezifisch etwa gegen Frauen oder Homosexuelle richten, in den Paragrafen aufgenommen werden. Als Begründung nennt die Bundesregierung die „gestiegene Zahl von Gewalttaten gegen Frauen“. Diese seien sowohl „innerhalb von Partnerschaften sowie im digitalen Raum“ bemerkbar.
Tatsächlich sind die Zahlen bei häuslicher Gewalt von 2016 bis 2021 um 3,4 Prozent gestiegen. 2022 sank die Gewalt gegenüber dem Vorjahr um etwa drei Prozent. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 143.000 Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland. 80 Prozent der Opfer waren Frauen. (lb)