BERLIN. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Öffnung des Staatsbürgerschaftsrechts verabschiedet. Die Gesetzesreform sieht unter anderem die Zulassung der Mehrstaatlichkeit und die Verkürzung von Einbürgerungsfristen vor. „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird“, teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch zu dem Gesetzesvorhaben mit.
Ich freue mich, dass wir im Kabinett meinen Gesetzentwurf für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen haben. Diese Reform ist ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland. Wir schaffen ein Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird. Endlich!
— Nancy Faeser (@NancyFaeser) August 23, 2023
Deutschland stehe mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Die besten Köpfe ließen sich aber nur gewinnen, wenn sie auf absehbare Zeit Teil der deutschen Gesellschaft werden könnten.
Staatsbürgerschaftsreform: Mehrstaatlichkeit einführen, Fristen verkürzen
Das Bundesinnenministerium erläuterte, etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland besäßen keinen deutschen Paß. Das entspricht etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Von diesen lebten rund 5,3 Millionen Personen bereits seit mindestens zehn Jahren hierzulande. „Dies zeigt, daß nach wie vor ein bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft sind, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken können“, erläuterte das Ministerium das Anliegen der Gesetzesreform.
Daher solle die Einbürgerung künftig bereits nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. „Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes“, erläuterte die Behörde das Entwurfspapier weiter. In Ausnahmefällen – etwa bei vorbildlicher Integrationsleistung – sollen sogar drei Jahre für die Einbürgerung ausreichen. Zudem sollen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig vorbehaltlos den deutschen Paß erhalten. Die Optionsregelung entfalle dabei.
Bekenntnis zu freiheitlich demokratischer Grundordnung
Bedingung für eine Einbürgerung sei allerdings in allen Fällen ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehörten insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen.
Wer diese Werte nicht teile oder ihnen gar zuwiderhandele, dürfe die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten. In den Text des Gesetzes werde daher folgender Passus aufgenommen: „Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Erhalt der Staatsbürgerschaft „für alle Beteiligten ein Grund zum Feiern“ sei, sehe der Gesetzesentwurf darüber hinaus „öffentliche Einbürgerungsfeiern“ vor, bei denen die Paßpapiere ausgehändigt werden sollen. (fw)