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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Antrag abgelehnt: Klimakleber: Weiter milde Strafen für Blockaden von Rettungswagen

Antrag abgelehnt: Klimakleber: Weiter milde Strafen für Blockaden von Rettungswagen

Antrag abgelehnt: Klimakleber: Weiter milde Strafen für Blockaden von Rettungswagen

Die Strafen für Klimakleber-Blockaden von Rettungsfahrzeugen werden nicht verschärft.
Die Strafen für Klimakleber-Blockaden von Rettungsfahrzeugen werden nicht verschärft.
Die Strafen für Blockaden von Rettungsfahrzeugen werden nicht verschärft. Foto: picture alliance / Presse- und Wirtschaftsdienst | Bernd Kammerer
Antrag abgelehnt
 

Klimakleber: Weiter milde Strafen für Blockaden von Rettungswagen

Warum die Ampel sich weigert, härter gegen Klimakleber vorzugehen, zeigt sich gestern im Bundestag. Selbst Blockaden von Notarzt und Feuerwehr werden nicht schärfer bestraft.
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BERLIN. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag gestern Abend einen Antrag für eine Strafverschärfung gegen „Straßenblockierer und Museumsrandalierer“ abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion wollte den Strafrahmen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auf drei Monate bis zu fünf Jahre Haft anheben.

Darüber hinaus sah der Antrag vor, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu ahnden. Bisher steht darauf eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten. Allein am Montag hatten Klimakleber der „Letzten Generation“ in Berlin 17 Rettungseinsätze der Feuerwehr behindert. Der Union gehe es um Abschreckung, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings.

FDP: Klimakleber überspannen Bogen, aber…

Die FDP begründete ihre Ablehnung damit, daß Strafverschärfungen „kein Allheilmittel“ seien. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Stephan Thomae, sagte zwar, daß die Klimaaktivisten „den Bogen überspannen“. Aber es gebe weder ein Regelungsdefizit noch eine Strafbarkeitslücke. Der bisherige Strafrahmen reiche aus.

In Berlin war am Mittwoch erstmals eine Klimakleberin zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatte sich in der Gemäldegalerie an den Rahmen eines Cranach-Bildes geklebt, zahlreiche Straßen blockiert und vor Gericht erklärt, sie werde ihre Aktionen fortsetzen. (fh)

Die Strafen für Blockaden von Rettungsfahrzeugen werden nicht verschärft. Foto: picture alliance / Presse- und Wirtschaftsdienst | Bernd Kammerer
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