BERLIN. Ein verbeamteter Transsexueller in Berlin ist vor dem Verwaltungsgericht mit der Forderung gescheitert, daß sich der Steuerzahler an seiner Bartentfernung finanziell beteiligen solle. „Das Landesverwaltungsamt Berlin lehnte die Kostenübernahme für die ersten Rechnungen ab, weil die Epilation nicht von einem Arzt durchgeführt worden sei. Der Widerspruch der Klägerin blieb erfolglos“, entschied das Verwaltungsgericht dem Mann, der zuvor eine Geschlechtsangleichung zur Frau hat durchführen lassen.
Der Transsexuelle hatte vor Gericht argumentiert, er habe im Jahr 2019 keinen Arzt oder Heilpraktiker in Berlin für die aufwendige Bartamputation gefunden. In diesem Fall hätte die Stadt die Behandlung finanziell unterstützen müssen. Die Transperson konnte allerdings nur ein Kosmetikstudio für ihr Anliegen auftreiben – womit der Anspruch auf Beihilfe verfiel.
Welcher Bart in amtsgerecht?
„Die Klägerin könne die Kostenübernahme auch nicht wegen einer ‘besonderen Härte’ beanspruchen“, merkte das Kammergericht weiter an. Zudem – so das Gericht – hindere der Gesichtspelz den Beamten nicht an einer „amtsangemessenen Lebensführung“.
Am Ende der Urteilsbegründung gab die Berliner Justiz dem Transsexuellen noch einen hilfreichen Kosmetiktipp. Es gebe eine Ärztin in Berlin, die die sogenannte Nadelepilation anbiete: „dorthin könne die Klägerin für weitere Behandlungen wechseln“.
Die Bart-OP dauert 120 Sitzungen à 72 Euro. Ob die Transperson nun Phantomschmerzen hat, wo früher der Bart war, ist nicht bekannt. (fw)