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Bleiberecht dank neuem Gesetz: Ungeklärte Identität: Ausländer erhalten Aufenthaltsrecht

Bleiberecht dank neuem Gesetz: Ungeklärte Identität: Ausländer erhalten Aufenthaltsrecht

Bleiberecht dank neuem Gesetz: Ungeklärte Identität: Ausländer erhalten Aufenthaltsrecht

Essensausgabe für Flüchtlinge in einem Asylbewerberheim. Viele Illegale Ausländer, auch mit ungeklärter Identität, erhalten nun ein Aufenthaltsrecht.
Essensausgabe für Flüchtlinge in einem Asylbewerberheim. Viele Illegale Ausländer, auch mit ungeklärter Identität, erhalten nun ein Aufenthaltsrecht.
Essensausgabe für Flüchtlinge in einem Asylbewerberheim. Viele Illegale Ausländer, auch mit ungeklärter Identität, erhalten nun ein Aufenthaltsrecht. Foto: picture alliance / dpa | Stefan Puchner
Bleiberecht dank neuem Gesetz
 

Ungeklärte Identität: Ausländer erhalten Aufenthaltsrecht

Im Rahmen eines neuen Gesetzes verteilt Deutschland im ersten Halbjahr 18.000 Aufenthaltstitel an bisher Illegale. Darunter sind viele, von denen der Staat gar nicht weiß, wer sie sind.
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BERLIN. Seit der Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zu Beginn des Jahres haben 1.277 Ausländer mit ungeklärter Identität einen offiziellen Titel erhalten. Insgesamt profitierten bis 30. Juni 17.788 Ausländer vom neuen Gesetz. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Throm hervor.

Die dem Staat unbekannten Menschen, von denen er weder Namen noch Herkunft weiß, waren zuvor mit einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ registriert. Inzwischen haben rund 49.000 ausreisepflichtige Ausländer einen Antrag auf das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gestellt. Neben den knapp 18.000 Bewilligungen wurden 2.100 Ablehnungen ausgesprochen. Der Rest ist noch nicht bearbeitet.

Aufenthaltsrecht verbietet eigentlich falsche Angaben

Duldungen erhalten in Deutschland Migranten, die eigentlich ausreisepflichtig sind, die der Staat aber nicht abschieben kann oder will. Ein großes Hindernis ist die ungeklärte Identität.

Ausgenommen vom neuen Gesetz sollten eigentlich Menschen bleiben, die „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben. Dies scheint nun nicht mehr zu gelten.

Auch verurteilte Straftäter sollen von dem Gesetz nicht profitieren können. Wer das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erhält, bekommt 18 Monate danach ein dauerhaftes Bleiberecht. Dafür darf er nicht straffällig werden und muß „überwiegend“ selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen. (fh)

Essensausgabe für Flüchtlinge in einem Asylbewerberheim. Viele Illegale Ausländer, auch mit ungeklärter Identität, erhalten nun ein Aufenthaltsrecht. Foto: picture alliance / dpa | Stefan Puchner
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