ERFURT. Die Befragung des ehemaligen Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen im Thüringer Landtag ist abgebrochen worden. Der 60jährige war von der AfD als Experte in den Untersuchungsausschuß zu politischer Gewaltkriminalität geladen worden.
Während seiner Befragung sagte Maaßen, dem Bundesverfassungsschutz habe der Linksextremismus in seiner Zeit als Präsident der Behörde große Sorge bereitet, „da mit Bodo Ramelow und seiner Partei Linksextremisten in diesem Land regierten“.
Maaßen kritisiert Kramer
Er kritisierte auch den Thüringer Verfassungsschutz-Präsidenten Stephan Kramer. Der Landesverfassungsschutz in Thüringen sei nach der Enttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich aufgestellt gewesen.
„Verschärft wurde das Ganze aus meiner Perspektive“, so der Jurist, „auch dadurch, daß die Leitung der Landesbehörde für Verfassungsschutz an Stephan Kramer übertragen wurde, eine Persönlichkeit, die nicht über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Leitung einer Landesbehörde verfügt“, sagte Maaßen. Hintergrund: Laut Gesetz muß der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt haben. Die hat Kramer aber nicht.
Linke beschimpft Maaßen als „Fake-News-Schleuder“
Der Untersuchungsausschuß brach die Befragung Maaßens daraufhin ab. Darauf habe man sich während einer nicht-öffentlichen Beratung verständigt, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Raymond Walk (CDU). Anlaß war der Vorwurf der Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss, Maaßen diskreditiere die Landesregierung und Kramer. Außerdem sagte sie: „Der Untersuchungsausschuß bietet kein Podium für Fake-News-Schleudern.“
Richtig ist: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Ramelow und die Linke jahrelang in seinem Bericht unter „linksextremistische Bestrebungen“ aufgeführt und auch beobachtet.
CDU ermöglicht Abbruch durch Enthaltung
Den Beschluß setzten die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen durch. Da sich die CDU, der Maaßen angehört, enthielt, war eine einfache Mehrheit gegeben. Die AfD stimmte gegen den Abbruch der Befragung.
Maaßens Rechtsbeistand im Untersuchungsausschuß, Ralf Höcker, rechtfertigte dessen Ausführungen: Es handele sich um eine Meinungsäußerung, die tatsachenbasiert sei. Zudem könne Maaßen aus eigener Anschauung sprechen, was die Kompetenzen des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten angehe. (fh)