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„Leider zahnlos“: Ataman will Ausweitung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

„Leider zahnlos“: Ataman will Ausweitung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

„Leider zahnlos“: Ataman will Ausweitung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

Das Bild zeigt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman vor einer blauen Wand bei der Bundespressekonferenz.
Das Bild zeigt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman vor einer blauen Wand bei der Bundespressekonferenz.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Juristische Niederlage für ihre Behörde Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
„Leider zahnlos“
 

Ataman will Ausweitung des Anti-Diskriminierungsgesetzes

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will umfassendere Befugnisse und bezeichnet das aktuelle Gleichbehandlungsgesetz als „zahnlos“. Vor allem Arbeitslosen und Opfern von Belästigung am Arbeitsplatz werde zu wenig geholfen.
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BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. „Unser Antidiskriminierungsrecht ist leider zahnlos“, sagte sie dem Tagesspiegel. Das Gesetz schütze beispielsweise Bürger nicht vor Diskriminierung im Jobcenter oder bei Polizeikontrollen.

Hintergrund ist, daß der Anwendungsbereich des AGG staatliches Handeln derzeit nicht beinhaltet. „Der Staat erwartet also von der Privatwirtschaft mehr Diskriminierungsfreiheit als von sich selbst. Das will ich ändern.“ Zudem möchte Ataman die angebliche Diskriminierung von Personen aufgrund ihres sozialen Status oder ihrer Versorgungsverantwortung als Eltern oder Pfleger unterbinden. Viele Benachteiligungen existierten, seien jedoch „nicht vom Gesetz geschützt“, monierte sie. So bekämen beispielsweise Hartz-IV-Empfänger nur schwer eine Wohnung.

Ataman will Bundesverdienstkreuz für Transsexuelle

Zudem schlug Ataman vor, die Frist zu verlängern, innerhalb derer vermeintlich Betroffene Diskriminierungen melden können. Die aktuelle Beschränkung auf zwei Monate sei zu knapp. Ihr falle kein anderes Gesetz ein, „bei dem man nur so wenig Zeit hat, um rechtlich gegen etwas vorzugehen“. Gerade Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bräuchten oft längere Bedenkzeit, bevor sie sich entschieden, einen Kollegen oder Vorgesetzten anzuzeigen. Seit Juli 2022 ist sie Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. An ihrer Wahl hatte es Kritik gegeben, weil sie in der Vergangenheit Deutsche als „Kartoffeln“ bezeichnet hatte.

Ein Tweet des inzwischen gelöschten Accounts von Ferda Ataman. „Almani“ bedeutet auf arabisch „Deutscher“ Screenshot: JF
Ein Tweet des inzwischen gelöschten Accounts von Ferda Ataman. „Almani“ bedeutet auf arabisch „Deutscher“ Screenshot: JF

Erst im Dezember hatte die 43jährige bei einer Podiumsdiskussion gefordert, „Trans* Personen“, welche im Internet „mit Haß und Hetze konfrontiert“ seien, das Bundesverdienstkreuz zu verleihen.(st)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Juristische Niederlage für ihre Behörde Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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