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Gesetzreform im Bundestag: Spätaussiedler einfacher als Deutsche anerkennen

Gesetzreform im Bundestag: Spätaussiedler einfacher als Deutsche anerkennen

Gesetzreform im Bundestag: Spätaussiedler einfacher als Deutsche anerkennen

Die Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) steht in der Kritik, wenn es darum geht, deutsche Aussiedler anzuerkennen.
Die Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) steht in der Kritik, wenn es darum geht, deutsche Aussiedler anzuerkennen.
Die Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) steht in der Kritik Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Gesetzreform im Bundestag
 

Spätaussiedler einfacher als Deutsche anerkennen

Während der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit immer einfacher wird, müssen Spätaussiedler bei der Anerkennung hohe Hürden überwinden. Zumindest ein besonders großes Ärgernis für Betroffene will die Bundesregierung jetzt endlich beseitigen.
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BERLIN. Wie kann verhindert werden, daß die Bürokratie hierzulande Angehörigen der deutschen Minderheit in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion unnötig Steine in den Weg legt, wenn sie als Spätaussiedler anerkannt werden wollen? Mit dieser Frage befaßt sich heute der Bundestag bei der Beratung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes.

Der von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP vorgelegte und vom Kabinett bereits im Juni beschlossene Entwurf sieht vor, bei den „Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum“ zur früheren Verwaltungspraxis zurückzukehren. Damit soll eine weiter steigende Zahl von abgelehnten Anträgen und dadurch ein „mittelfristig drohender Rückgang der Aufnahmemöglichkeiten für Spätaussiedler“ verhindert werden.

Kern des Problems ist die Praxis des sogenannten „Gegenbekenntnisses“. Diese liegt vor, sobald in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit eingetragen wurde. Das wiederum steht dem für die Anerkennung als Spätaussiedler notwendigen Bekenntnis zum deutschen Volkstum so lange entgegen, bis davon wirksam abgerückt wurde.

Innenministerium räumt „unbillige Härten“ ein

Um doch noch anerkannt zu werden, mußten die betroffenen Antragsteller „äußere Tatsachen nachweisen, die einen inneren Bewußtseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“. Dafür reichten zuweilen noch nicht einmal gute Deutschkenntnisse oder sogar DNA-Abstammungsnachweise aus.

Betroffene und die Interessenvertretungen der deutschen Minderheit hatten diese Praxis schon seit längerer Zeit heftig kritisiert. Auch das Bundesinnenministerium räumte ein, daß „die erhöhten Anforderungen mitunter zu unbilligen Härten führen“.

Strittig ist nach wie vor, inwieweit die Praxis des Bundesverwaltungsamtes nur den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts folgte oder seinerseits die Anforderungen erhöhte. Während das Bundesinnenministerium und die Ampel-Parteien die Position vertreten, die erhöhten Anforderungen seien eine direkte Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wirft die Opposition der Bundesregierung und insbesondere der Aussiedlerbeauftragten Natalie Pawlik (SPD) vor, die Verantwortung dafür zu tragen.

AfD fordert Neubewertung für Aufnahme Deutscher

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, daß „eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete erlaubt“ wird. Bei den Änderungsbemühungen sei „wie bisher deren Ernsthaftigkeit“ zu prüfen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch die Gesetzreform „voraussichtlich etwa 80.000 Personen mehr im Rahmen der Aufnahme nach Deutschland kommen als nach derzeitiger Rechtslage“.

Die AfD spricht sich in einem eigenen Antrag ebenfalls für die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes aus. Darin fordert die Bundestagsfraktion, daß in der Rechtspraxis des Bundesverwaltungsamtes „formalisierte Eintragungen aus der Vergangenheit weniger Gewicht haben müssen als das aktuelle Bekenntnis zum deutschen Volkstum“. Dieses solle künftig „maßgeblich für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger“ sein. Auch müsse der Krieg in der Ukraine sowie die Möglichkeit, daß „unsere Landsleute in Rußland zunehmend Benachteiligungen ausgesetzt“ seien, bei der Aufnahme von deutschen Spätaussiedlern berücksichtigt werden.

Nach den notwendigen Änderungen bei den Richtlinien für das Bundesverwaltungsamt seien auch die zuvor abgelehnten Bewerber darüber zu informieren. Außerdem fordert die AfD, künftig auf die „Verwendung der Formulierung ‘Gegenbekenntnis’“ zu verzichten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Sprachkursangebote in den Aussiedlungsgebieten stark ausweiten und den Erwerb von Sprachzertifikaten für Deutsche kostenfrei anbieten. Anfallende Kosten für die Antragstellung sollen erstattet werden, sobald die Spätaussiedler anerkannt werden. (vo)

Die Aussiedlerbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) steht in der Kritik Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
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