BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen neuen Gesetzentwurf im Kampf gegen Haßkriminalität in den sozialen Medien ausgearbeitet. Wer im Internet strafbare Postings absetzt, könnte künftig zumindest befristet seinen Account verlieren, wie aus dem Dokument hervorgeht, das der ARD-„Tagesschau“ vorliegt.
Schon jetzt müssen Unternehmen wie Twitter und Facebook Beleidigungen, Bedrohungen und Co. laut dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz löschen. Die Urheber werden dadurch aber nicht automatisch gesperrt.
Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sich für „richterlich angeordnete Accountsperren“ einzusetzen. Unter gewissen Voraussetzungen könnte ein Gericht dann von den großen Konzernen verlangen, Konten zu löschen.
Accountsperre nur bei Haßposting-Wiederholungstätern
Eine solche Sperre müsse aber verhältnismäßig und auf einen angemessenen Zeitraum befristet sein, heißt es in dem Entwurf aus dem Justizministerium. Das Vorgehen richte sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ und solle besonders dann helfen, wenn nicht klar sein, wer hinter einem Konto stecke.
Zudem soll eine Sperre nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten keine Wirkung zeigen. Dem Inhaber eines Accounts bliebe dem Gesetzentwurf zufolge die Chance zur Stellungnahme. (zit)