SCHWERIN. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Im mecklenburgischen Upahl sollten 400 Asylbewerber untergebracht werden – in dem Ortsteil leben knapp 500 Bewohner. Obwohl die Anwohner gegen das Projekt waren und Demonstrationen organisierten, hielten der Landkreis und die Landesregierung an dem Projekt fest.
Nun haben die Einwohner einen ersten Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schwerin stoppte die bereits begonnenen Bauarbeiten und gab damit einem Eilantrag der Gemeinde statt. Das Beteiligungsrecht der Kommune sei mißachtet worden, urteilten die Richter. Daß der Landkreis ohne Baugenehmigung mit den Arbeiten begonnen habe, sei rechtswidrig.
Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann gegen ihn Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald einlegen. (ho)