KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern gekippt. Dem Bundesland fehle die nötige Gesetzgebungskompetenz, berichtete die Nachrichtenagentur AFP.
Der Bau von entsprechenden Anlagen werde vom Bund über das Bundesbaugesetz geregelt. In diesem sei den Bundesländern zwar ein Entscheidungsspielraum für Flächen von einem Kilometer rund um Wohngebiete eingeräumt, aber über alles darüber hinaus entscheide der Bund. Ein generelles Verbot sei damit auch in Thüringens Fall verfassungswidrig.
Hintergrund des Urteils war eine Verfassungsbeschwerde seitens mehrerer Waldeigentümer. Ihnen wurde durch das Landesgesetz verboten, freistehende Waldflächen mit Windkraftanlagen zu bebauen. Ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldflächenbesitzer durch das Land wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtens eingeordnet.
Einige Bundesländer müssen Windräder-Verbot neu prüfen
Das Gesetz müsse nun ebenfalls von anderen Bundesländern, die die Nutzung von Wäldern für den Bau von Windrädern bisher untersagt haben, geprüft werden. Auch bei ihnen solle gegebenenfalls eine juristische Korrektur vorgenommen werden.
Darüber hinaus sehe das 2023 in Kraft tretende „Wind-an-Land-Gesetzt“ ohnehin vor, daß Bundesländer bis Ende 2032 zwei Prozent ihrer Fläche für den Ausbau von Windenergie bereithalten. Dies entspricht einer über einprozentigen Erhöhung im Vergleich zu den aktuellen Vorgaben. Wälder seien von der neuen Regelung nicht ausgeschlossen. (JF)