HAMBURG/MÜNCHEN. Wegen desselben Vorwurfs haben Gerichte ganz unterschiedliche Urteile gefällt. Es ging jeweils um Nötigung. Während ein Autofahrer in Hamburg nun eine harte Strafe kassierte, kamen Münchner Klimakleber mit verständnisvollen Worten der Richterin und einer Verwarnung davon.
Als Thorsten O. von der Nachtschicht nach Hause wollte, saß ein Klimakleber auf der Straße und blockierte. Irgendwann fuhr der 41jährige vorsichtig an und berührte den Mann mit der Stoßstange. Der Autofahrer zeigte vor Gericht Reue, entschuldigte sich und versprach, so etwas nie wieder zu tun.
Doch der Staatsanwalt forderte 10.500 Euro Strafe oder 150 Tage Haft und ein Jahr Führerscheinentzug. Für ihn war O.s „gefährliche Aktion“ Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung. Obwohl der Richter nicht glaubte, daß der Autofahrer den Demonstranten verletzen wollte, sprach er ein hartes Urteil: 6300 Euro Strafe oder 90 Tage Haft und sechs Monate Fahrverbot – wegen versuchter Nötigung.
Richterin: Blockade der Klimakleber „billigenswert“
Nach milden Urteilen in Berlin standen am Freitag in München drei Klimakleber der „Letzten Generation“ vor Gericht – ebenfalls wegen Nötigung. Die Staatsanwaltschaft forderte ohnehin schon lediglich 25 Stunden Sozialarbeit. Doch die Richterin hielt das nicht für „sinnvoll“. Sie sagte, die Aktion sei „billigenswert“ und sprach nur eine Verwarnung aus. Die Protestierer kündigten sofort an, ihre Aktionen fortzusetzen. (fh)