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Klimaradikalismus: Umweltministerin verteidigt Autobahnblockierer: Justizminister belehrt Lemke

Klimaradikalismus: Umweltministerin verteidigt Autobahnblockierer: Justizminister belehrt Lemke

Klimaradikalismus: Umweltministerin verteidigt Autobahnblockierer: Justizminister belehrt Lemke

Radikale Klimaschützer blockieren Autobahn in Berlin
Radikale Klimaschützer blockieren Autobahn in Berlin
Radikale Klimaschützer blockieren Autobahn in Berlin Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Klimaradikalismus
 

Umweltministerin verteidigt Autobahnblockierer: Justizminister belehrt Lemke

Nach Grünen-Chefin Ricarda Lang äußert nun auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke Verständnis für die Autobahnblockierer in Berlin. Kritik kommt von ihrem Kabinettskollegen Marco Buschmann und der FDP.
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BERLIN. Der Umgang mit radikalen Klimaschützern hat für deutliche Differenzen in der Ampel-Koalition gesorgt. Nachdem Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) Verständnis für die Vorgehensweise der Autobahnblockierer in Berlin gezeigt hatte, reagierte ihr Kabinettskollege Marco Buschmann (FDP) mit Kritik.

„Ziviler Ungehorsam ist im deutschen Recht weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund. Unangemeldete Demos auf Autobahnen sind und bleiben rechtswidrig. Protest ist okay, aber nur im Rahmen von Recht und Verfassung“, schrieb der Bundesjustizminister auf Twitter. Ähnlich äußerte sich sein Fraktionskollege Konstantin Kuhle. „Mitglieder der Bundesregierung dürfen nicht zu Straftaten aufrufen. Punkt.“

Zuvor hatte Lemke bei einer Gesprächsrunde mehrerer Zeitungen die Klimaradikalen relativiert, die seit Tagen in Berlin regelmäßig Autobahnen blockiert. „Es ist absolut legitim, für seine Anliegen zu demonstrieren und dabei auch Formen des zivilen Ungehorsams zu nutzen“, sagte Lemke gemäß dem Tagesspiegel, der die Veranstaltung mitorganisiert hatte.

Blockaden sorgen für Frust, Festnahmen und Anzeigen

Zugleich verwies Lemke auf die friedliche Revolution in der DDR, auch wenn dies nicht ganz vergleichbar sei, wie sie selbst einräumte. Sie betonte auch, daß bei derartigen Protestaktionen „keine Menschen zu Schaden kommen dürfen und daß niemand durch zivilen Ungehorsam auf eine Art und Weise tangiert wird, daß Schaden eintreten könnte“. Anfang der Woche hatte bereits Grünen-Chefin Ricarda Lang die Straßenblockierer verteidigt.

Die Blockaden hatten immer wieder zu teilweise körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und Autofahrern geführt. In einem Fall sollen die Klimaradikalen einem Rettungswagen im Einsatz zunächst die Weiterfahrt verwehrt haben. Stand Donnerstag zählte die Berliner Polizei 29 Blockaden und nahm mehr als 200 Anzeigen auf. Allerdings gibt es auch Ermittlungen gegen Autofahrer, die eigenhändig versucht hatten, Blockaden aufzulösen.

Wendt kritisiert Buschmann

Der Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, forderte Buschmann auf, sich klar zum Rechtsstaat zu bekennen. „So einfach, wie der Herr Buschmann das versucht, kann man es sich in einer Koalition nun einmal nicht machen. Dass die Grünen ein gestörtes Verhältnis zu Gewalt und Rechtsbruch haben und hatten, war von vornherein bekannt. Das ist einer der Gründe, warum Parteien, die ein klares Bild vom Rechtsstaat haben, mit dieser Partei nicht koalieren können. Aber gemeinsam am Kabinettstisch abkumpeln und in der Öffentlichkeit Distanz üben, das funktioniert nun einmal nicht.“

Wer mit jenen im „linksgrünen Koalitionsbett“ liege, „die Straftaten verharmlosen, fördern und regierungsamtlich legitimieren, wird in politische Mithaftung genommen und das muß auch so sein, nur ein bißchen Ampel gibt’s nicht“.

Richter: „Milde Notwehr gegen Straßenblockierer ist erlaubt“

Laut dem Vorstand des Netzwerks Kritische Richter, Pieter Schleiter, machen sich die Demonstranten jedoch der Nötigung strafbar, wenn ein zweites Fahrzeug hinter dem ersten haltenden Auto blockiert wird. „Daher dürfen diese blockierten Verkehrsteilnehmer auch als Zivilisten straffrei Notwehr beziehungsweise Nothilfe üben, indem sie die Demonstranten ohne weitere Gewalteinwirkung schlicht von der Straße tragen, um den Verkehr wieder zu ermöglichen“, zitierte die Berliner Zeitung den Juristen.

Durch ein solches Vorgehen werde das Gewaltmonopol des Staates nicht infrage gestellt, da das Eingreifen der Polizei erst einige Minuten später zu erwarten sei. Allerdings wies Schleiter auf die nötige Verhältnismäßigkeit hin. Bei Notwehr müsse das mildeste Mittel angewandt werden, das sei in diesem Fall Wegtragen. (ls)

Radikale Klimaschützer blockieren Autobahn in Berlin Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
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