KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der Unionsfraktion im Bundestag gegen die Finanzierung des Energie- und Klimafonds mit Geldern, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geplant waren, abgelehnt. Die Bundesregierung darf die 60 Milliarden Euro im Haushalt umschichten, um mit dem Geld vermeintliche Klimaprojekte zu finanzieren.
#BVerfG Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ erfolglos https://t.co/WAPeNDERsa
— BVerfG (@BVerfG) December 8, 2022
Die CDU/CSU-Parlamentarier hielten das für verfassungswidrig und reichten deshalb im Februar einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht lehnte den Eilantrag am Donnerstag ab. Im Beschluß hieß es, der Antrag sei „zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, jedoch habe eine Folgeabwägung ergeben, daß die Nachteile für die Bundesregierung überwiegen würden, hätte das Gericht dem Eilantrag zugestimmt.
Friedrich Merz: Antrag richtete sich nicht gegen Klima-Projekte an sich
Es ist damit nicht ausgeschlossen, daß die Richter im jetzt folgenden Hauptsacheverfahren zu einem anderen Urteil kommen. Eine Entscheidung in inhaltlichen Fragen ist mit dem Beschluss nicht verbunden gewesen.
Die Union sei zuversichtlich, das Hauptsacheverfahren zu gewinnen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU).
„Das Bundesverfassungsgericht hat zwar heute unseren Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den 2. #Nachtragshaushalt 2021 abgelehnt. Wir bleiben dennoch zuversichtlich, was den Ausgang der Hauptsache angeht“, sagt Mathias #Middelberg. pic.twitter.com/pI1xS5TOQn
— CDU/CSU (@cducsubt) December 8, 2022
CDU-Chef Friedrich Merz hatte bei der Vorstellung der Klage betont, der Antrag richte sich nicht gegen die Finanzierung von Klima-Projekten an sich, sondern lediglich gegen deren Finanzierung. (st)