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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Elfjähriges Kind mißbraucht: Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des Vergewaltigers

Elfjähriges Kind mißbraucht: Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des Vergewaltigers

Elfjähriges Kind mißbraucht: Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des Vergewaltigers

"Persönlichkeitsrecht": Bundesinnenministerin Nancy Faeser weigert sich zu erklären, warum der afghanische Vergewaltiger eines elfjähriges Mädchens nicht abgeschoben wird.
"Persönlichkeitsrecht": Bundesinnenministerin Nancy Faeser weigert sich zu erklären, warum der afghanische Vergewaltiger eines elfjähriges Mädchens nicht abgeschoben wird.
„Persönlichkeitsrecht“: Bundesinnenministerin Nancy Faeser weigert sich zu erklären, warum der afghanische Vergewaltiger eines elfjähriges Mädchens nicht abgeschoben wird. Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
Elfjähriges Kind mißbraucht
 

Keine Abschiebung: Regierung schützt Persönlichkeitsrecht des Vergewaltigers

Neuer Skandal um den Afghanen, der ein elfjähriges Mädchen mißbrauchte und eine Bewährungsstrafe erhielt: Der Vergewaltiger wird nicht abgeschoben. Warum? Die Bundesregierung schweigt – wegen des „Persönlichkeitsrechts“.
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SCHWERIN. Obwohl die Duldung längst abgelaufen ist, hat Deutschland den afghanischen Flüchtling, der im Januar ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte, nicht abgeschoben. Und die Bundesregierung weigert sich, zu dem Fall Fragen zu beantworten. Die AfD wirft ihr daher gegenüber der JUNGEN FREIHEIT vor, die Interessen des Vergewaltigers über die des Opfers zu stellen.

Den angeblich 16jährigen Ausländer, der 2021 als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland kam, hatte das Amtsgericht Waren im Juli wegen der Tat von Neustrelitz rechtskräftig verurteilt. Allerdings fiel die Strafe so gering aus, daß sie überregional für Aufsehen sorgte: ein Jahr auf Bewährung. Seitdem läuft er weiterhin frei herum.

Der Verurteilte hatte bereits zuvor Asyl in Bulgarien beantragt. Laut Dublin-III-Abkommen ist damit dieses Land für das Asylverfahren zuständig. Nach drei bzw. spätestens sechs Monaten hätte er dorthin zurückgeschickt werden müssen.

Vergewaltiger beantragte Asyl in Bulgarien

Es passiert aber nichts. Der Nordkurier fragte nun beim Bundesinnenministerium nach, warum der Afghane immer noch in Deutschland ist. Doch die mecklenburgische Tageszeitung erhielt keine Antwort. Begründung: Die Bundesregierung nehme Rücksicht auf das „allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen“.

Scharfe Kritik kommt nun von der AfD – vor allem an Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Gegenüber der JF sagte der Vize-Fraktionschef in Mecklenburg-Vorpommern, Jan-Phillip Tadsen: „Daß die Interessen eines afghanischen Täters, der 2021 illegal nach Deutschland kam und kurz darauf ein elfjähriges Kind vergewaltigt hat, Frau Faeser wichtiger erscheinen als die des Opfers, führt nicht nur das krude Selbstverständnis einer Bundesregierung vor, die ja eigentlich im Interesse der eigenen Bürger handeln müßte.“ Es zeige vielmehr, daß die Verantwortlichen nicht willens sind, die Konsequenzen ihrer „ignoranten Migrationspolitik“ einzugestehen. (fh/ho)

„Persönlichkeitsrecht“: Bundesinnenministerin Nancy Faeser weigert sich zu erklären, warum der afghanische Vergewaltiger eines elfjähriges Mädchens nicht abgeschoben wird. Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
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