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Meinungsfreiheit: Innenminister gegen „irreführende und falsche Informationen“

Meinungsfreiheit: Innenminister gegen „irreführende und falsche Informationen“

Meinungsfreiheit: Innenminister gegen „irreführende und falsche Informationen“

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), hier bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für 2021: Verbreitung von Falschinformationen unter Strafe stellen Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
Meinungsfreiheit
 

Innenminister gegen „irreführende und falsche Informationen“

Zum Start der Innenministerkonferenz werden Rufe nach noch mehr Überwachung laut. Künftig sollen sich Nutzer nur noch mit Klarnamen in sozialen Netzwerken bewegen dürfen, verlangt etwa Bayerns Innenminister Herrmann.
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WÜRZBURG. Die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder hat am Mittwoch mit Forderungen nach mehr Überwachung begonnen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der turnusgemäß den Vorsitz übernimmt, hat einen Aktionsplan gegen Desinformation gefordert. „Wir brauchen verstärkt Maßnahmen gegen irreführende und nachweislich falsche Informationen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Wie die taz berichtet, sollen sich mehrere Beschlußvorlagen mit dem Thema Haß im Internet beschäftigen. Wer sich hier radikalisiert, müsse frühzeitig durch eine „umfangreiche, elektronisch unterstützte Informationsgewinnung“ identifiziert werden, heißt es in einem Papier. „Handlungsbedarf sehen wir vor allem in Bezug auf die anonyme Verbreitung“, sagte Herrmann der taz.

Nutzer sozialer Netzwerke gläsern machen

Künftig sollen sich Nutzer nur noch mit Klarnamen in sozialen Netzwerken bewegen dürfen, verlangte Herrmann. Anbieter sollen dazu angehalten werden, die Echtheit der Identität zu überprüfen. Darüber hinaus verlangt ein Positionspapier, diese dazu zu verpflichten, im Ermittlungsfall gegen betroffene Personen eine „entschlüsselte Ausleitung“ von Inhalten zur Verfügung zu stellen.

„Haßkriminalität im Internet stellt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben in einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft dar“, hieß es dazu aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD). Zur Bekämpfung sei auch eine Vorratsdatenspeicherung notwendig. Diese Maßnahmen seien nötig, damit Haß im Internet „überall ernst genommen und unmittelbar verfolgt“ werden könne.

Verbreitung von „Falschinformationen“ unter Strafe stellen

„Die bewusste und gezielte Verbreitung von Lügen in der Absicht, zu spalten und Haß zu verbreiten, ist keine schützenswerte Meinungsäußerung“, begründete Herrmann das Vorgehen. „Irreführende und falsche Informationen gefährden unsere Demokratie.“ Die gezielte Verbreitung von Desinformation sei aus seiner Sicht bei bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. „Für vergleichbare Tatbestände wie Volksverhetzung oder die Billigung eines Angriffskriegs gilt das ja auch.“

Damit stellt sich der bayerische Innenminister gegen die derzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das ausdrücklich auch Falschinformationen unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellt. Meinungen „fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, … ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden“, heißt es beispielsweise in einem Beschluß vom 28. November 2011 (1 BvR 917/09). (JF)

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), hier bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für 2021: Verbreitung von Falschinformationen unter Strafe stellen Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
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