Drei Tage nach dem Tötungsverbrechen an der 14jährigen Ece S. rekonstruieren Ermittler das Leben des Tatverdächtigen, eines 27jähriger Eritreers. Soviel ist den Behörden bisher bekannt: Er kam, entgegen erster Berichte die von 2016 sprachen, schon im März 2015 nach Deutschland.
Danach habe er „vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiären Schutz zuerkannt bekommen. 2016 wurde ihm eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt. In der Folge wurde die Aufenthaltserlaubnis zweimal verlängert und ist aktuell bis September 2023 befristet“, sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landesministerium für Justiz und Migration, Gunter Carra, der JUNGEN FREIHEIT. Derzeit ermittele der „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ des Ministeriums.
Dieser initiiere und koordiniere Maßnahmen, um „die erforderlichen Voraussetzungen zur Aufenthaltsbeendigung nach einem etwaigen Freiheitsentzug zu schaffen“.
Staatsanwaltschaft prüft Mehrfachidentitäten
Es kann derzeit auch nicht ausgeschlossen werden, daß sich der Mann unter verschiedenen Identitäten vielleicht nicht doch schon strafbar gemacht hat. „Die Problematik der Aliaspersonalien ist bekannt“, sagt Ulms Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger der JUNGEN FREIHEIT. Deshalb werde grundsätzlich jeder Tatverdächtige erkennungsdienstlich behandelt. Die Polizei nehme Fingerabdrücke und gleiche sie mit denen in der Kartei ab. Darüber hinaus werde das Ausländerzentralregister hinzugezogen, in welchem Ein- und Ausreisedaten sowie Name, Geburtsdatum, und Geburtsort vermerkt seien. „In dem konkreten Fall wird geprüft, ob der Verdächtige durchgängig seit 2016 in Deutschland lebte oder nicht“, schildert Bischofberger.
Wenn in anderen Ländern unter diesem Namen oder ähnlich klingenden Namen Straftaten verübt wurden, sollte dies über das Register zu ermitteln sein, sofern der Tatverdächtige damals aktenkundig wurde. „Unser System achtet auf Ähnlichkeiten“, betont der Staatsanwalt. Ermittlungen im Ausland seien allerdings langwierig.
Migranten stammen aus dem Mittleren Osten und Afrika
„Die Unterkunft, vor der der Angriff stattfand, liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Illerkirchberg“, bekundet Pressesprecherin Daniela Baumann vom zuständige Landratsamt Alb-Donau-Kreis gegenüber der JF. Der Kreis wies der Gemeinde erstmals am 5. November 2014 Flüchtlinge zu. Die weitere Unterbringung und Betreuung organisierte die Gemeinde.
Seither wurden dem Asylheim laut Baumann 143 Migranten „regelmäßig zugewiesen“. Sie stammen aus Nordmazedonien, Afghanistan, Kamerun, Syrien, China, dem Irak, Eritrea, Nigeria, Pakistan, Gambia, Somalia und der Türkei. „Zur genauen Belegung vor Ort, wie viele Menschen noch in der Anschlußunterbringung leben und zu den Geschehnissen in den Unterkünften liegen uns keine Informationen vor“, erklärt das Landratsamt und verweist seinerseits auf die Gemeinde.
Unterdessen wurde bekannt, daß sich ein Mitbewohner des mutmaßlichen Täters am Mittwoch das Leben nahm. Er stand nur kurzfristig unter Verdacht.