LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Bayern verhängte Ausgangssperre während der Corona-Pandemie nachträglich für nicht wirksam erklärt. Sie lehnte damit eine Revision des Freistaates gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ab. Dieser hatte die Ausgangssperre bereits zuvor als rechtswidrig eingestuft. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gehörte zu den Hardlinern bei Einschränkungen der Grundrechte in der Pandemie.
Ausgangssperren gab es auch in anderen Bundesländern. Geklagt hatte hier allerdings ein Bayer und mehr als zwei Jahre nach dem – wie es nun gerichtsfest ist – unverhältnismäßig schweren Grundrechtseingriff Recht bekommen. Auch die Lektüre eines Buches auf einer Parkbank war in Bayern, wie in vielen anderen Bundesländern, verboten.
Ausgangssperre „schwerer Eingriff in die Grundrechte“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte fest, daß als mildere Corona-Maßnahme Kontaktbeschränkungen in Frage gekommen wären. Sie hätten, so die Richter, „die Adressaten weniger belastet“. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.
Auch das unter Strafe gestellte Lesen auf einer Parkbank ist inzwischen einkassiert worden. (fh)