MÜNCHEN. Die Münchener Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann hat davor gewarnt, bei Ausrufen wie etwa „Allahu Akbar“ durch Gewalttäter automatisch auf religiöse Motive zu schließen. Mit Blick auf den Anschlag von Würzburg sagte sie: „Bei der Attacke rief der Mann ‚Allahu Akbar‘. Aber auch das deutet eben nicht zwingend auf einen islamistischen Hintergrund hin“, sagte sie dem Spiegel.
Sachverständige seien später zum Ergebnis gekommen, daß der Täter psychisch krank sei. Damals hatte ein Mann somalischer Herkunft in einem Würzburger Kaufhaus wahllos auf Frauen eingestochen. Drei der Opfer starben, fünf wurden schwer verletzt.
„Menschen nicht in Schubladen stecken“
Grundsätzlich dürften Strafverfolger „Menschen nicht in Schubladen stecken“. Ein psychisch kranker Täter könne Halt in einer extremistischen Ideologie suchen. „Aber extremistisches Denken kann sich auch zu einem Wahn entwickeln“, warnte Tilmann, die auch Leiterin der bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist.
Sie machte deutlich, daß dies nicht für rechtsextreme Täter gelte. „Sie sind eher von ihrer Ideologie getrieben, psychische Erkrankungen eher die Ausnahme. Oft sind es junge Männer ohne feste soziale Bindungen.“ (st/ho)