STUTTGART. Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Absenkung des Mindestalters für die Landtagswahlen auf 16 Jahre beschlossen. Grüne, CDU und SPD stimmten für die Gesetzesänderung, die AfD dagegen. Die FDP entschied sich für eine Teilabstimmung und befürwortete dabei die Altersabsenkung.
Das Vorhaben wurde mit 106 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen im Stuttgarter Parlament angenommen. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2026 in Kraft treten.
Umfragen zufolge gaben junge Erwachsene in dem Bundesland mehrheitlich an, für FDP (26 Prozent) und Grüne (24 Prozent) zu stimmen. Die CDU beispielsweise brachte es in der Wählergunst unter Jungwählern demgegenüber auf neun Prozent.
SPD strebt höheren Frauenanteil an
Außer der Altersabsenkung wurde auch das Zweistimmenwahlrecht in dem Bundesland eingeführt. Bisher hatten die Wähler in dem Bundesland nur eine einzige Stimme, die dann allerdings mehrfach verrechnet wurde. Das baden-württembergische Wahlsystem wurde deshalb immer wieder wegen seiner vermeintlichen Undurchschaubarkeit kritisiert.
Die SPD versprach sich von der Einführung der Zweitstimme eine Erhöhung des Frauenanteils im Stuttgarter Parlament. „Als SPD Baden-Württemberg fordern wir schon lange ein Listenwahlrecht. Damit werden wir den Anteil der Frauen im Parlament deutlich erhöhen“, lobte die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke die Entscheidung auf Twitter.
Endlich: Das neue #Wahlrecht kommt! Unsere stellv. Vorsitzende @kliche_behnke freut sich mit uns über ein Parlament, das zukünftig die Vielfalt der Gesellschaft wiederspiegelt & das #Wahlrechtab16, mit dem Jugendlichen eine aktive Rolle in unserer Demokratie anvertraut wird.💪🌹 pic.twitter.com/ii3fT9g5qe
— SPD Baden-Württemberg (@spdbawue) April 6, 2022
AfD äußert Kritik an Wahlrechtsreform
Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) lobte die Gesetzesänderung und bezeichnete sie als einschneidendste Reform seit Bestehen des Bundeslandes. Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron kritisierte den Christdemokraten dafür. „Der Gesetzesentwurf entkoppelt den Wählerwillen fast völlig davon, wer ein warmes Plätzchen im Landtag erhält“, warnte er. Strobl selbst sitze immer noch im Landtag, obwohl er bei der vergangenen Wahl in seinem eigenen Kreis durchgefallen sei. (fw)