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Rechtfertigte Tod „Ungläubiger“: IS-Rückkehrerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Rechtfertigte Tod „Ungläubiger“: IS-Rückkehrerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Rechtfertigte Tod „Ungläubiger“: IS-Rückkehrerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Oberlandesgericht Koblenz (Archivbild): Lisa R. flüchtete 2019 aus dem IS-Gebiet
Oberlandesgericht Koblenz (Archivbild): Lisa R. flüchtete 2019 aus dem IS-Gebiet
Oberlandesgericht Koblenz (Archivbild): Lisa R. flüchtete 2019 aus dem IS-Gebiet Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Rechtfertigte Tod „Ungläubiger“
 

IS-Rückkehrerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Die IS-Rückkehrerin Lisa R. ist vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. In sozialen Medien rechtfertigte die zum Islam konvertierte Deutsche die Gräueltaten des IS sowie die Tötung angeblicher Ungläubiger und rief andere Personen dazu auf, in das von der Terrormiliz ausgerufene Kalifat auszuwandern.
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KOBLENZ. Die IS-Rückkehrerin Lisa R. ist vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die 30 Jahre alte Mutter dreier Kinder von September 2014 bis Januar 2019 Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) war. Dafür wurde sie am Donnerstag zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die nach islamischem Recht verheiratete Frau reiste demnach nach Syrien, „um sich dort gemäß ihrer von Anfang an bestehenden Absicht dem IS anzuschließen“, teilte das Gericht mit. „Die Angeklagte habe ihren Ehemann, der als Kämpfer für den IS eingesetzt worden sei, bei seinem Tun unterstützt, indem sie sich gemäß dem Frauenbild des IS untergeordnet, den gemeinsamen Haushalt verrichtet und ihn moralisch unterstützt habe, damit er uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung als Kämpfer habe zur Verfügung stehen können.“

„Sharia-Kurse“ und Rechtfertigung der IS-Gräueltaten

In sozialen Medien rechtfertigte die zum Islam konvertierte Deutsche die Gräueltaten des IS sowie die Tötung angeblicher Ungläubiger und rief andere Personen dazu auf, in das von der Terrormiliz ausgerufene Kalifat auszuwandern. Auch nahm sie an zwei „Sharia-Kursen“ teil. Als ihr erster Ehemann starb, blieb sie weiterhin Mitglied der Organisation und heiratete noch dreimal IS-Kämpfer. Zwei von ihnen starben ebenfalls.

2019 flüchtete sie den Angaben mit ihrem vierten Ehemann, ihrem Sohn und den beiden Zwillingen aus dem IS-Gebiet. Dabei wurde sie von kurdischen Kräften festgesetzt und in ein Lager gebracht. Dort mußte sie rund ein Jahr bleiben, ehe sie im Januar 2020 in die Türkei abgeschoben wurde.

Das Gericht begründete die Aussetzung der Strafe auf Bewährung damit, daß sie sich mit ihrem Entschluß, 2019 zu fliehen, vom IS losgesagt habe. Auch sei bei der Strafzumessung berücksichtigt worden, daß sie „vor Begehung der vorliegenden Tat strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, daß sie sich nicht in schwerwiegender Weise an der Durchsetzung der Ziele des IS beteiligt hatte, und daß die zwischenzeitlich mehr als ein Jahr dauernde Untersuchungshaft für die Angeklagte durch die Trennung von ihren Kindern mit besonderen Belastungen verbunden war“.

„Phase der religiösen Radikalisierung endgültig hinter sich gelassen“

Nach Ansicht der Richter habe sie „die Phase der religiösen Radikalisierung endgültig hinter sich gelassen“ und unter anderem deshalb „die Begehung weiterer Straftaten von ihr nicht zu befürchten sei“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lisa R. war zusammen mit zwei weiteren IS-Rückkehrerinnen im Dezember von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgeholt worden. Auch gegen die beiden anderen Frauen, Yasmin A. aus Bonn und Merve A. aus Hamburg, wird ermittelt. (ls)

Oberlandesgericht Koblenz (Archivbild): Lisa R. flüchtete 2019 aus dem IS-Gebiet Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
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