BERLIN. Der Plagiatsjäger Stefan Weber hat eine weitere mögliche Ungereimtheit im Lebenslauf von Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock aufgedeckt. Die Grünen-Politikerin gibt in ihrem Lebenslauf an, sie habe von 2000 bis 2004 an der Universität Hamburg Politische Wissenschaft bis zum Vordiplom und Öffentliches Recht im Nebenfach studiert.
Allerdings bestreite die Universität, daß zu diesem Zeitpunkt ein Studium des Öffentlichen Rechts im Nebenfach neben einem Studium der Politikwissenschaft überhaupt möglich gewesen sei. Öffentliches Recht sei eines der Wahlpflichtfächer im Studium der Politischen Wissenschaft gewesen.
Weber berief sich dabei auf eine E-Mail, in der ein Sprecher der Universität Hamburg auf die Frage antwortet, ob Baerbock Öffentliches Recht im Nebenfach studiert habe. Demnach sei die Diplomvorprüfung keine punktuelle Prüfung wie etwa eine Klausur oder eine mündliche Prüfung gewesen, „sondern studienbegleitend durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen absolviert“ worden.
Durch ihre aktuelle Schreibweise im Lebenslauf suggeriert Frau #Baerbock, es seien zwei Studien gewesen. In Wahrheit war „Öffentliches Recht“ ein Wahlpflichtfach/eine Schwerpunktsetzung im Rahmen des EINEN Studiums der Politikwissenschaft. pic.twitter.com/QTEMRz3jzc
— plagiatsgutachten.com (@antiplag) August 11, 2021
Je nach Zählweise elf bis 14 Fehler in Lebenslauf
Weber gab an, es liege nun der Verdacht nahe, „daß Frau Baerbock jahrelang bewußt ein zweites Jura-Studium dazu konstruiert hat, um als Juristin wahrgenommen zu werden“. Inzwischen gebe es je nach Zählweise elf bis 14 Fehler im Lebenslauf der Kanzlerkandidatin. Eine Nachfrage der JF zu den neuen Vorwürfen ließ ein Grünen-Sprecher bislang unbeantwortet.
Nach ihrem Studium in Hamburg absolvierte Baerbock den Masterstudiengang „Public International Law“ (Völkerrecht) an der London School of Economics (LSE). Zweifel gibt es indes noch, ob ein Vordiplom in Politikwissenschaft als Voraussetzung für ein Masterstudium in Public Interntional Law ausreichte. Ein Sprecher der LSE bestätigte auf JF-Nachfrage, daß 2004 auch Studenten berücksichtigt worden seien, die ein Vordiplom und ein zusätzliches Studienjahr vorweisen konnten. Darüber hinaus wollte die Hochschule aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben machen. (ls)