Medial überlagert vom Ergebnis der Volksabstimmung über das Verhüllungsverbot in der Schweiz ging eine weitere Nachricht über ein anderes eidgenössisches Plebiszit hierzulande fast vollständig unter: Der Kanton Zürich stimmte am Sonntag für die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen.
Die Polizei in dem Gliedstaat wird verpflichtet, die Herkunft mutmaßlicher Täter zu nennen. So war dies in dem anderthalb Millionen Einwohner zählenden deutschsprachigen Kanton auch üblich, bis auf Druck mehrerer linker Parteien ein Stadtrat der „Alternativen Liste“ dies 2017 der Stadtpolizei Zürich untersagt hatte.
Die Argumente der damaligen Befürworter der Entscheidung und heutigen Gegner der Abstimmungsinitiative lauteten: Die Nationalitätennennung schüre Rassismus sowie Vorurteile und spalte die Gesellschaft. Die Zürcher Stimmbürger konnte das nicht überzeugen, stattdessen wollten sie Klarheit, Transparenz und Information. Schließlich sind in der Schweiz Beschuldigte ohne Schweizer Paß im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert.
Transparenz statt Spekulationen in sozialen Netzwerken
Ähnlich ist es auch in Deutschland. Vor allem bei schweren Gewalt- und Sexualverbrechen stehen Ausländer anteilsmäßig zur Gesamtbevölkerung deutlich öfter im Verdacht als Deutsche. Doch in den meisten Bundesländern wird die Nationalität in den Polizeimeldungen nicht genannt. Eine Untersuchung von Anfang Februar zeigt: Nur in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird die Staatszugehörigkeit von Tatverdächtigen generell angegeben.
Die negativen Folgen der Praxis in den anderen Bundesländern lassen sich nach nahezu jeder öffentlich diskutierten Straftat sofort sehen: In sozialen Netzwerken wird wild spekuliert, woher der mutmaßliche Täter komme. „Das war bestimmt wieder ein Ausländer“, heißt es da, oder: „Sowas machen nur Deutsche.“ Fast schon obligatorisch fragen Journalisten dann bei der zuständigen Polizei nach oder bekommen die Information durchgestochen und meist gelangt die Herkunft dann doch an die Öffentlichkeit.
Dieses Vorgehen zeigt: Es besteht ein öffentliches Interesse an der Nationalität von Tatverdächtigen. Die generelle Nennung dieser Information würde auch Spekulationen Einhalt gebieten. Wenn Kriminologen dabei von einer „Pseudo-Transparenz“ sprechen, weil es in der Regel keinen Zusammenhang zwischen der Nationalität eines Verdächtigen und seiner Tat gebe, mag dies aus kriminologischer Sicht stimmen, ändert aber nichts an dem Verlangen vieler Deutscher, mehr als nur das Geschlecht und Alter eines Verdächtigen zu erfahren. Gerade weil der Ausländeranteil in Deutschland immer weiter zunimmt.
„Wer gegen die Nennung der Nationalität ist, will nur verschleiern“
Allerdings gäbe es neben der Nationalität auch noch einen weiteren Faktor, der von Relevanz sein kann. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) in Zürich hatte versucht, neben der Staatszugehörigkeit auch einen möglichen Migrationshintergrund durch die Polizei verpflichtend öffentlich zu machen. Mit dieser Initiative scheiterte sie allerdings.
In Deutschland setzt sich der Bundestagsabgeordnete und frühere Polizeihauptkommissar Martin Hess (AfD) genau dafür ein. „Die Bürger müssen bundesweit über Nationalität und Migrationshintergrund von Tatverdächtigen informiert werden. Nur so können sie bei den Wahlen die richtigen Schlüsse ziehen und die Politiker zu nötigen Kurskorrekturen zwingen“, fordert er gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
„Wer gegen die Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen ist, will nur verschleiern, daß die Politik der offenen Grenzen unser Land wesentlich unsicherer macht.“ Dies widerspreche dem Gedanken der demokratischen Öffentlichkeit.