Anzeige
Anzeige

Bundesverfassungsgericht: Grüne und „Fridays for Future“ jubeln über Karlsruher Klima-Urteil

Bundesverfassungsgericht: Grüne und „Fridays for Future“ jubeln über Karlsruher Klima-Urteil

Bundesverfassungsgericht: Grüne und „Fridays for Future“ jubeln über Karlsruher Klima-Urteil

Bundesverfassungsgericht urteilt zum Klimaschutzgesetz
Bundesverfassungsgericht urteilt zum Klimaschutzgesetz
Mitglieder der „Fridays for Future“-Bewegung vor dem Bundesverfassungsgericht Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Bundesverfassungsgericht
 

Grüne und „Fridays for Future“ jubeln über Karlsruher Klima-Urteil

Die Begeisterung bei den Grünen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist groß. Grünen-Chefin Annalena Baerbock spicht von einer „historischen Entscheidung“. Die obersten Richter in Karlsruhe hatten am Donnerstag Klagen gegen das Klimaschutzgesetz teilweise stattgegeben.
Anzeige

BERLIN. Die Grünen haben mit großer Begeisterung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung reagiert. „Historische Entscheidung“, schrieb Parteichefin und Spitzenkandidatin Annalena Baerbock auf Twitter. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel. Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag den Beschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise stattgegeben. Die Maßnahmen der Bundesregierung seien nicht mit den Grundrechten vereinbar, da konkrete Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Damit wird der Gesetzgeber verpflichtet, die Reduktionsziele für CO2 für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Ihm wird dafür bis Ende 2022 Zeit gegeben.

Problematisch ist laut den obersten Richtern in Karlsruhe, daß die bisherigen Vorschriften die hohen Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschieben. Das Klimaschutzgesetz verpflichte dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Um diese Vorgaben einzuhalten, müßten Emissionen in der Zukunft dann viel „dringender und kurzfristiger“ erbracht werden.

Hiervon sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden“ wären. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheiten Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.

Grüne: „Vernichtendes Zeugnis für Klimaschutz der Großen Koalition“

Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage gegen das Klimaschutzgesetz von verschiedenen Umweltverbänden und Vertretern der „Fridays for Future“-Bewegung (FFF) um Luisa Neubauer teilweise statt. Sie hatten geklagt, weil sie die Ansicht vertraten, daß das Gesetz zu „schwach“ sei, um die Klimakrise einzudämmen und damit ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft zu schützen. Sie sahen ihre Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, Eigentum, Beruf und freie Entfaltung in Gefahr und prangerten an, die Bundesregierung komme ihrem grundgesetzlichen Schutzauftrag nicht nach.

Der Jubel war bei den Klageparteien deshalb am Donnerstag groß: „Die gemeinsame Klage gegen die Bundesregierung von vielen Nichtregierungsorganisationen und FFF ist gerade erfolgreich durchgekommen! Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, daß das Klimagesetz (Klimapäckchen) unvereinbar mit Grundgesetz ist und erkennt an, daß es für zukünftige Generationen wichtig ist, 1,5-Grad-Politik zu machen“, schrieb „Fridays for Future“ auf Facebook.

Der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, interpretierte die Entscheidung der Karlsruher Richter als „vernichtendes Zeugnis für den Klimaschutz der Großen Koalition“. Er verwies auf den Entwurf für das Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl. Darin heißt es: „Wir lenken all unsere Kraft darauf, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die uns auf den 1,5-Grad-Pfad führen.“ Dies will die Partei unter anderem mit einem drastischen Anstieg der CO2-Steuer erreichen. Der Preis pro Tonne soll nach dem Willen der Oppositionspartei bereits 2023 auf 60 Euro pro Tonne steigen.

Spott für Altmaier

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete das Urteil als „groß und bedeutend“. Es sei „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“. Außerdem sorge es für Planungssicherheit für die Wirtschaft. Diese Äußerung sorgte allerdings für Spott bei den Grünen. „Putzig: Der Rädelsführer der Klimschutzbremse begrüßt seine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht“, antwortete der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere Umweltminister Jürgen Trittin.

Das Klimaschutzgesetz sieht Klimaschutzanstrengungen vor, mit denen die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels reduziert werden sollen. Die Grundlagen für dieses Gesetz sind die Verpflichtungen durch das am 4. November 2016 in Kraft getretene Übereinkommen von Paris. Danach ist der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celisius und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Außerdem hat sich Deutschland eine Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel gesteckt. (hl/ls)

Mitglieder der „Fridays for Future“-Bewegung vor dem Bundesverfassungsgericht Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag