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Aufrufe zu Demos gegen „Polizeiwillkür“: Gerichtsurteil: Frankfurter Asta darf sich nur zur Hochschulpolitik äußern

Aufrufe zu Demos gegen „Polizeiwillkür“: Gerichtsurteil: Frankfurter Asta darf sich nur zur Hochschulpolitik äußern

Aufrufe zu Demos gegen „Polizeiwillkür“: Gerichtsurteil: Frankfurter Asta darf sich nur zur Hochschulpolitik äußern

Antifa-Demonstration in Frankfurt: Der Asta der Goethe Universität darf laut Gerichtsurteil nicht zu solchen Kundgebungen aufrufen (Archivbild) Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
Antifa-Demonstration in Frankfurt: Der Asta der Goethe Universität darf laut Gerichtsurteil nicht zu solchen Kundgebungen aufrufen (Archivbild) Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
Antifa-Demonstration in Frankfurt: Der Asta der Goethe Universität darf laut Gerichtsurteil nicht zu solchen Kundgebungen aufrufen (Archivbild) Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
Aufrufe zu Demos gegen „Polizeiwillkür“
 

Gerichtsurteil: Frankfurter Asta darf sich nur zur Hochschulpolitik äußern

Der Allgemeine Studierendenausschuß (Asta) der Goethe Universität in Frankfurt am Main hat sich nicht zu allgemein politischen Themen zu äußern. Das gilt laut einem Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts insbesondere bei Stellungnahmen, die als Gewaltaufruf verstanden werden können.
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FRANKFURT/MAIN. Der Allgemeine Studierendenausschuß (Asta) der Goethe Universität hat sich nicht zu allgemein politischen Themen zu äußern. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Präsidium der Hochschule recht, berichtete die FAZ.

Der Asta hatte sich zuvor juristisch gegen eine Verfügung der Hochschulleitung gewehrt. Diese hatte den Studentenvertretern 2018 untersagt, Stellungnahmen zu politischen Themen abseits der Hochschule abzugeben, insbesondere solche, die als Gewaltaufruf verstanden werden könnten. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 4.000 Euro.

Die Richter vertraten in ihrem Urteil die Auffassung, daß der Asta insbesondere mit einem Aufruf zu einer Demonstration gegen angebliche Polizeiwillkür nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 seinen im Hessischen Hochschulgesetz geregelten Aufgabenbereich überschritten habe. Außerdem sei dabei das Neutralitätsgebot verletzt worden.

Polizei durchsucht Asta-Räume

Wegen weiterer Fälle aus der Vergangenheit sei laut den Richtern Wiederholungsgefahr gegeben gewesen. Deswegen habe das Präsidium rechtmäßig gehandelt.

Im Juni 2020 hatte der Generalbundesanwalt Räume des Frankfurter Asta durchsuchen lassen. Hintergrund war der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Razzia stand im Zusammenhang mit dem Anschlag auf ein Gebäude des Bundesgerichtshofes in Leipzig. (ag)

Antifa-Demonstration in Frankfurt: Der Asta der Goethe Universität darf laut Gerichtsurteil nicht zu solchen Kundgebungen aufrufen (Archivbild) Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
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