BERLIN. Der Bundeswahlausschuß hat die Beschwerde der Saarländer Grünen gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses, diese nicht zur Bundestagswahl zuzulassen, abgelehnt. Damit steht die Partei von Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock bei dem Urnengang im September in dem Bundesland nicht für die Zweitstimme auf dem Wahlzettel.
#Bundeswahlausschuss hat Beschwerde der „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)“ gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste im Saarland abgelehnt. #btw21
— Der Bundeswahlleiter (@Wahlleiter_Bund) August 5, 2021
Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit sechs zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die Landeswahlleiterin des Saarlandes, Monika Zöllner, die Entscheidung damit begründet, der Grünen-Landesverband habe das Demokratieprinzip verletzt.
Ursprünglich wurde der frühere Grünen-Landeschef Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten gewählt. Ungerade Listenplätze wie Platz eins sind aber laut Statut der Grünen Frauen vorbehalten. Ein Parteischiedsgericht hatte daher die Wahl zur Landesliste aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt. In der Folge wurde schließlich die Sprecherin der Grünen Jugend im Saarland, Jeanne Dillschneider, auf den ersten Listenplatz gewählt. Ulrich hatte zuvor seine Kandidatur zurückgezogen.
Bremer AfD wird zur Wahl zugelassen
Mehrere Grünen-Delegierte aus Saarlouis hatten sich deshalb mit einem Schreiben an die Landeswahlleiterin gewandt und um intensive Prüfung gebeten. Aus diesem Ortsverband waren 49 Delegierte von der Aufstellungsversammlung ausgeschlossen worden.
Mehr Erfolg hatte die Bremer AfD mit ihrer Beschwerde. Mit neun zu eins Stimmen und einer Enthaltung stimmte der Bundeswahlausschuß dafür, ihre Landesliste zur Bundestagswahl zuzulassen. Der im AfD-Bundesvorstand für Bremen zuständige Carsten Hütter zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Der Bundeswahlausschuß hat mit seiner Entscheidung bestätigt, daß die AfD Bremen alles getan hat, was für die ordnungsgemäße Aufstellung ihrer Landesliste notwendig und möglich gewesen ist. Auch in Bremen können die Wähler jetzt dazu beitragen, daß die AfD die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag bleibt.“
Der Bremer Landeswahlausschuß hatte Ende Juli zunächst die Zulassung verweigert. Er begründete dies damit, daß unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. (ag)