Anzeige
Anzeige

Saarland und Bremen: Bundestagswahl: Saar-Grüne- und Bremer-AfD-Liste abgelehnt

Saarland und Bremen: Bundestagswahl: Saar-Grüne- und Bremer-AfD-Liste abgelehnt

Saarland und Bremen: Bundestagswahl: Saar-Grüne- und Bremer-AfD-Liste abgelehnt

Bundestagswahl
Bundestagswahl
Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
Saarland und Bremen
 

Bundestagswahl: Saar-Grüne- und Bremer-AfD-Liste abgelehnt

Die Grünen im Saarland und die AfD in Bremen stellen vorerst keine Liste zur Bundestagswahl. Im Saarland lehnte der Landeswahlausschuß die Grünen wegen schwerer Wahlfehler ab. In Bremen fehlte der AfD eine eidesstattliche Erklärung durch die Schriftführerin der Wahlversammlung. Gegen die Entscheidungen kann noch Beschwerde beim Bundeswahlausschuß eingelegt werden.
Anzeige

BERLIN. Der saarländische Landeswahlausschuß hat am Freitag die Grünen-Landesliste für die Bundestagswahl abgelehnt. Die Listen der übrigen Parteien wurden in diesem Bundesland zugelassen. In Bremen wurde die Landesliste der AfD ausgeschloßen. Ebenfalls wurden die Freien Wähler und die Piratenpartei nicht zur Wahl in der Hansestadt zugelassen.

Abgewiesen wurde die Kandidatenliste der Grünen im Saarland, da die 49 Delegierten aus dem Ortverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung  ausgeschlossen wurden. Sie machen rund ein Drittel der stimmberechtigten Grünenmitglieder aus.

Schwere Wahlfehler im Saarland

Ursprünglich wurde der frühere Landeschef Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten gewählt. Ungerade Listenplätze wie Platz eins sind aber laut Statut der Grünen Frauen vorbehalten. Ein Parteischiedsgericht hatte daher die Wahl zur Landesliste aufgrund von Formfehlern als ungültig erklärt. In der Folge wurde schließlich die Sprecherin der Grünen Jugend im Saarland, Jeanne Dillschneider, auf den ersten Listenplatz gewählt. Ulrich hatte zuvor seine Kandidatur zurückgezogen. Mehrere Grünen-Delegierte aus Saarlouis hatten sich deshalb mit einem Schreiben an die Landeswahlleiterin gewandt und um intensive Prüfung gebeten.

Durch den Ausschluß der Delegierten sei in eklatanter Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen worden, sagte Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Dies sei ein „schwerer Wahlfehler“. Da der Ausschluß gegen das Wahlrecht verstoße, empfahl sie, die Liste der Grünen nicht zuzulassen. Der Wahlausschuß folgte ihr einstimmig.

Bremer AfD: Eidesstaatliche Erklärung der Schriftführerin fehlte

In Bremen darf hingegen die Alternative für Deutschland (AfD) nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der dortige Landeswahlausschuß habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte der Landeswahlleiter. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

Der Bremer AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz sagte der Welt, daß die Bürgerschaftsfraktion gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses Einspruch beim Bundeswahlleiter einlegen werde. Dieser kann die Entscheidung aufheben und die Bremer AfD doch noch für die Bundestagswahl zugelassen.

Jürgewitz ergänzte, dass nach seinen Informationen die Landespartei vom Landeswahlleiter bereits im Vorfeld auf das Fehlen einer eidesstattlichen Erklärung hingewiesen worden. Dabei aber habe der Landeswahlleiter der Partei empfohlen, eidesstattliche Erklärungen anderer Personen vorzulegen. Dies habe die Partei auch fristgerecht getan. Umso erstaunter sei man in der AfD, dass der Landeswahlleiter dennoch dem Landeswahlausschuss die Nichtzulassung der AfD-Liste empfohlen habe und der Ausschuß dieser Empfehlung nachgekommen sei.

Beschwerde bis Montag möglich

Die Landeswahlleitung argumentiert laut Welt, daß die Ersetzung in diesem Fall unzureichend gewesen sei. Die Versicherung nämlich hätte von der vorher bestimmten Person abgegeben werden müssen. Diese habe das aber verweigert. Die Person könnte nur durch eine neue Aufstellungsversammlung ersetzt werden. Dafür  sei es jedoch zu spät.

Gegen die Nichtzulassung von Landeslisten kann bis zum 02. August 2021 Beschwerde beim Bundeswahlausschuß eingelegt werden. Dieser wird dann am 5. August 2021 in Berlin abschließend entscheiden.

Sämtliche Listen die sich angemeldet hatten wurden lediglich in Rheinland-Pfalz und Brandenburg zugelassen. Die restlichen Bundesländer haben kleinere Listen nicht zur Wahl zugelassen. Teils scheiterten sie an der nötigen Mindestzahl an Unterstützern, teils wurden sie nicht als Partei anerkannt. (mp)

Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen