BERLIN. Das Bundeskabinett hat eine Verwaltungsvorschrift erlassen, durch die es Bundesbehörden künftig verboten wird, bestimmte Produkte zu beschaffen. Zu den für den Einkauf gesperrten Artikeln gehören unter anderem Klimaanlagen, Heizstrahler, Spraydosen, Einweggeschirr, Kaffeeautomaten und Getränkedosen.
Bereits seit 2008 hatte eine Verwaltungsvorschrift die Behörden bei der Beschaffungspolitik auf energieeffiziente Produkte verpflichtet. Die neue Verordnung sieht darüber hinaus noch eine „Negativliste“ mit Artikeln vor, die nicht eingekauft werden dürfen. In dem Text der Vorschrift heißt es: „Um die neuen Vorgaben für die Praxis anwendbar zu machen, soll als Novum eine ‘Negativliste‘ nicht zu beschaffender Leistungen integriert werden.“
In einer Pressemitteilung von vergangener Woche begründete die Bundesregierung die neue Verordnung mit ihrer Verantwortung in Sachen Umwelt- und Klimaschutz: „Der Bund sieht sich in einer besonderen Vorreiterrolle bei der Bewältigung des Klimawandels. Der klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung kommt dabei eine Leitfunktion bei der Transformation hin zu nachhaltiger und klimaschonender Wirtschaft zu.“
Bald auch Getränkekartons?
Lob für die Einkaufsregeln kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese seien ein „wichtiges Signal“ an Länder und Kommunen, die jetzt nachziehen müßten. „Und eines müßen alle Ämter noch besser machen als die Bundesvorschrift: Sie müßen auch Getränkekartons verbannen“, forderte die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.
Der Bund rechnet bei den bestehenden Verschärfungen in der Beschaffungspolitik mit Mehrkosten von 200 bis 300 Millionen Euro im Jahr. Die Vorschrift soll planmäßig am 1. Januar 2022 in Kraft treten. (fw)