POTSDAM. Die Brandenburger AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Nennung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Damit kann der Brandenburger Verfassungsschutz den Landesverband weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als Verdachtsfall bezeichnen.
Wie das Gericht in Potsdam am Freitag mitteilte, habe es allerdings keine Entscheidung in der Sache getroffen, „sondern die AfD darauf verwiesen, zunächst vorläufigen Rechtsschutz bei dem parallel angerufenen Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen“. Die Brandenburger AfD hatte im Januar die Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Gleichzeitig zog sie vor das Verwaltungsgericht.
Mit der einstweiligen Anordnung sollte dem Brandenburger Innenministerium die Berichterstattung über die Beobachtung untersagt werden. Das Verwaltungsgericht sollte prüfen, ob die AfD vom Geheimdienst überwacht werden darf. Laut dem Verfassungsgericht hätte die AfD allerdings auch beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen müssen. Zuerst hatte der Tagesspiegel über die Entscheidung berichtet.
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD derzeit nicht als Verdachtsfall beobachten
Im Juni 2020 war der Landesverband als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Zur Begründung hieß es, es gebe Verbindungen in die rechtsextreme Szene und der formal aufgelöste „Flügel“ spiele eine dominante Rolle in der AfD. Der Landesverband hat nach dem Rauswurf des früheren Vorsitzenden Andreas Kalbitz aktuell keinen Chef. Stellvertretende Vorsitzende sind die Landtagsabgeordneten Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow.
Neben der Brandenburger AfD werden auch die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Verdachtsfälle geführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf hingegen derzeit die gesamte AfD nicht in diesem Status beobachten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang März die Behörde verpflichtet, dies zu unterlassen, bis ein Eilverfahren in dieser Sache abgeschlossen ist. (ls)