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Fehlende Stimmzettel und lange Wartezeiten: Berlin-Wahl: Verfassungsgerichtspräsident weist Zweifel zurück

Fehlende Stimmzettel und lange Wartezeiten: Berlin-Wahl: Verfassungsgerichtspräsident weist Zweifel zurück

Fehlende Stimmzettel und lange Wartezeiten: Berlin-Wahl: Verfassungsgerichtspräsident weist Zweifel zurück

Wahl zum Abgeordnetenhaus - Stimmabgabe
Wahl zum Abgeordnetenhaus - Stimmabgabe
Warteschlange vor einem Wahllokal in Berlin-Friedrichshain Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Fehlende Stimmzettel und lange Wartezeiten
 

Berlin-Wahl: Verfassungsgerichtspräsident weist Zweifel zurück

In Berlin wurde am vergangenen Sonntag nicht nur über den Bundestag, sondern auch über das Abgeordnetenhaus und einen Volksentscheid abgestimmt. Dabei kam es teil zu chaotischen Zuständen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stefan Habarth, hält die Wahl aber nicht für ungültig.
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KARLSRUHE. Bundesverfassungsgerichtspräsident Stefan Habarth hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vergangenen Berlin-Wahl zurückgewiesen. Der Staat sei zwar „zur Organisation einer möglichst störungs- und fehlerfreien Bundestagswahl verpflichtet“. Und die Bereitstellungen von Urnen und Wahlzettel sei auch Teil dieser Verpflichtung.

Allerdings führe nicht jeder Mangel an einer Wahl gleich zu deren Ungültigkeit. „Grundsätzlich gilt: Das Interesse an der Bestandserhaltung einer gewählten Volksvertretung ist gegen die Auswirkungen des Wahlfehlers abzuwägen“, sagte Habarth der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Dienstag.

Mit seinen Äußerungen bezog sich Habarth auf Unregelmäßigkeiten, die sich in Berlin bei der Wahl am Sonntag abgespielt hatten. Menschen hatten dort immer wieder über lange Wartezeiten, fehlende Wahlzettel oder die vorrübergehende Schließung der Wahllokale geklagt. Auch konnten einige noch ihre Stimme abgegeben, obwohl schon die 18-Uhr-Prognose veröffentlicht worden war.

Teils chaotische Zustände

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Auch internationale Wahlbeobachter von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hatten Wahlrechtsverstöße in Berlin registriert. Für die mit den Bundestagswahlen beauftrage Beobachtungsmission erklärte Lolita Cigane: „Wir haben von den Problemen in Berliner Wahllokalen Notiz genommen.“

Die Wahlleiterin von Berlin, Petra Michaelis, begründete die teils chaotischen Zustände bei den verschiedenen Abstimmungen auch mit der Langsamkeit der Menschen in den Wahlkabinen. „Niemand kann es einem Wähler verwehren, in der Kabine so lange verweilen, bis er sein Kreuz gemacht hat. Da kam es wohl dazu, dass die Wahl-Kabine relativ lange in Anspruch genommen wurde“, sagte Michaelis auf einer Pressekonferenz im Roten Rathaus am Montag.

Unterschiedliche Bewertungen

Der Staatsrechtler Ulrich Battis äußerte sich zuversichtlich über die mögliche Anfechtung der Wahl. „Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl anfechten und sagen, daß sie unter Verstoß des geltenden Wahlrechts zustande gekommen sei.“ Was passiert sei, passe zu dem katastrophalen Ruf, den die Berliner Verwaltung habe, sagte er dem Rundfunk, Berlin-Brandenburg.

Auch der Münchner Verwaltungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) äußerte sich in diese Richtung. „Zwei, drei fehlende Stimmzettel sind nicht von Bedeutung. Doch wenn es ein Chaos im großen Stil war, könnte der Ausgang der Wahl beeinflußt worden sein.“ Die Häufung der vielen Pannen am Sonntag stelle einen unglaublichen Vorgang dar, für den vor allem die Berliner Verwaltung verantwortlich sei. „Es ist zum Heulen!“, sagte der 84jährige der B.Z.

Der Staatsrechtler Christian Pestalozza hingegen räumte der rechtlichen Beanstandung der Wahl nur wenige Chancen ein. Zu den Bedenken seines Kollegen Scholz sagte Pestalozza dem Sender n-tv: „Ich glaube nicht, daß die Probleme in Berlin den Ausgang der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl beeinflußt haben.“ (fw)

Warteschlange vor einem Wahllokal in Berlin-Friedrichshain Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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