BERLIN. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat der Linkspartei und der FDP angeboten, die sogenannte Bundesnotbremse in einem gemeinsamen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, Mohamed Ali und Dietmar Bartsch, sowie an FDP-Fraktionschef Christian Lindner regt die AfD eine gemeinsame abstrakte Normenkontrolle an, um die Bundesnotbremse in Karlsruhe auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen. Für ein solches Verfahren sind 178 Bundestagsabgeordnete notwendig. Gemeinsam verfügen die drei Fraktionen über 237 Abgeordnete.
Das Infektionsschutzgesetz schränke die Grundrechte der Bürger derart ein, daß die Oppositionsparteien ihrer Pflicht nachkommen sollten, das Handeln der Regierung zu kontrollieren, heißt es in dem von den beiden AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland unterzeichneten Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
„Freifahrtschein“ zur Einschränkung von Grundrechten
„Lassen Sie uns gemeinsam diese notwendige abstrakte Normenkontrolle auf den Weg bringen. Lassen Sie uns in diesem Einzelfall die politischen Unterschiede vergessen und nutzen wir die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um unser Kontrollrecht gänzlich auszuschöpfen“, appelliert die AfD an die beiden anderen Parteien.
Sowohl die FDP als auch die Linkspartei hätten deutlich gemacht, daß sie die Maßnahmen der Bundesregierung als unverhältnismäßig einschätzten und mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung ein „Freifahrtschein“ zur Einschränkung von Grundechten ausgestellt worden sei.
Bürger wichtiger als politische Meiungsverschiedenheiten
Um so wichtiger sei es daher, die Notbremse auf ihre Verfassungskonformität überprüfen zu lassen. „Stellen wir unsere partikularen Interessen und Meinungsverschiedenheiten nicht über die Bürger und die Zukunft unseres Landes“, schreiben Weidel und Gauland.
Die Bundesnotbremse war Ende April mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD im Bundestag beschlossen worden. Schon kurz danach kündigten Politiker und Juristen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes an, darunter auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post mit dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek als Beschwerdeführer. Auch die FDP zog vor das Bundesverfassungsgericht. Sie hält unter anderem die nächtlichen Ausgangssperren für verfassungswidrig. (krk)