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Innere Sicherheit: Gefährder-Überwachung kostet Millionen – doch es gäbe eine Lösung

Innere Sicherheit: Gefährder-Überwachung kostet Millionen – doch es gäbe eine Lösung

Innere Sicherheit: Gefährder-Überwachung kostet Millionen – doch es gäbe eine Lösung

Islamistische Gefährder
Islamistische Gefährder
Kundgebung von Salafisten (Archivbild) Foto: picture alliance/imageBROKER
Innere Sicherheit
 

Gefährder-Überwachung kostet Millionen – doch es gäbe eine Lösung

Der Fall eines islamistischen Gefährders in Sachsen-Anhalt sorgt für Empörung. Seine Überwachung kostete bislang fünf Millionen Euro. Sicherheitsbehörden registrierten zuletzt mehr als 600 solcher Personen. Weil die Hälfte von ihnen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, könnten sie eigentlich abgeschoben werden.
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Seit mehreren Jahren lebt der islamistische Gefährder Ayman N.in Sachsen-Anhalt. Doch anstatt ihn abzuschieben, muß der Syrer mit hohem personellem Aufwand rund um die Uhr in Acht-Stunden-Schichten bewacht werden. Bei einem Stundensatz von 52 Euro pro Beamten belaufen sich allein die Personalkosten in den vergangenen drei Jahren auf rund fünf Millionen Euro, rechnet die Bild-Zeitung vor. Und ein Ende sei nicht in Sicht.

2015 kam der damals angeblich 14 Jahre alte Syrer als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge nach Deutschland und lebt mittlerweile in einer Asylunterkunft in einem Dorf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Anfang 2017 hatte er Kontakt mit der Terrororganisation Islamischen Staat aufgenommen, wonach er Anfang September wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft saß.

Weil das Berliner Kammergericht aber im Dezember 2017 entschieden hatte, es müßten noch Nachermittlungen geführt werden, wurde der Haftbefehl ausgesetzt. Jetzt hat Ayman N. eine Fußfessel um und darf das Dorf nicht verlassen.

Hälfte aller Gefährder hat keine deutsche Staatsangehörigkeit

Sicherheitsbehörden bezeichnen jene Personen als Gefährder, denen jederzeit eine schwere Gewalttat bis hin zu einem Terroranschlag zugetraut wird. Daneben gibt es „relevante Personen“, die innerhalb der islamistischen Szene als Führungsmänner fungieren oder logistische Hilfe leisten. Ayman N. ist kein Einzelfall.

Stand Anfang Juli registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) laut Welt am Sonntag 630 Gefährder und 510 relevante Personen. 110 der potenziellen Terroristen sind in Deutschland inhaftiert, 50 weitere befinden sich im Ausland in Gewahrsam oder in Haft. Insgesamt zählt das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr als 2.000 Personen, die ein islamistisch-terroristisches Potenzial haben.

Die Kosten für die Überwachung sind enorm. Zwar werden nicht alle Gefährder rund um die Uhr beschattet, doch selbst wenn es nur 100 sind, gehen die Ausgaben in die Millionen – und das jeden Monat. Laut BKA sind für die Dauerüberwachung einer Person 30 bis 40 Polizisten nötig. Im Schnitt belaufen sich die Kosten pro Gefährder damit auf 100.000 Euro pro Monat. Bei 100 von ihnen sind das zehn Millionen Euro pro Monat.

Dabei könnte Deutschland sich zumindest eines Teils des Problems entledigen. Denn wie eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag Anfang Juli ergeben hat, besitzen mehr als die Hälfte der Gefährder und relevanten Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das bedeutet: Sie könnten abgeschoben werden. Doch die Hürden dafür sind mitunter hoch.

Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren in einem Grundsatzurteil entschieden, daß Gefährder abgeschoben werden dürfen, da der Begriff ausreichend bestimmt sei. Zudem gibt es den sogenannten „Gefährder-Paragraphen“ (58a Aufenthaltsgesetz), der es erlaubt, Ausländer abzuschieben, wenn nachweislich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik ausgeht.

Gefährder-Abschiebungen scheitern

In der Realität wird dieser Paragraph jedoch nur selten angewendet und Abschiebungen gestalten sich als schwierig. Dies zeigte sich Anfang des Jahres im Fall eines Türken in Göttingen. Die niedersächsischen Behörden halten den Mann für einen gefährlichen Islamisten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied jedoch im Januar zu seinen Gunsten, da die Richter keine ausreichenden Belege dafür sahen, daß von ihm eine besondere Gefahr ausgehe. Ergebnis: Der Mann darf in Deutschland bleiben.

Abschiebungen von Gefährdern scheitern aber auch unabhängig von Gerichtsentscheidungen an den üblichen Hindernissen bei Rückführungen. Die Berliner Senatsinnenverwaltung sorgte vor zwei Monaten für Kritik, als sie einen ausreisepflichtigen tschetschenischen Gefährder aus der Abschiebehaft entließ. Sein Herkunftsland habe aufgrund der Corona-Krise keine Ersatzpapiere ausgestellt, sagte ein Sprecher der Behörde damals der Bild-Zeitung. Deshalb habe die „gesetzlich vorgesehene Prognose zur fristgemäßen Durchführung der Abschiebung nicht ausreichend dargelegt“ werden können.

Die Bundesregierung könnte dem Steuerzahler viel Geld und dem Land viele potenzielle Gefahren für die innere Sicherheit ersparen, wenn sie ihre passive Rückführungspolitik aufgebe, Gesetze da wo nötig schärft und die bestehenden Regeln konsequent anwendet – wenigstens in solchen Fällen, bei denen es um Gefährder, um Leben und Tod geht.

Kundgebung von Salafisten (Archivbild) Foto: picture alliance/imageBROKER
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