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Haushaltsauschuß: Rechnungshof kritisiert zu hohe Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Haushaltsauschuß: Rechnungshof kritisiert zu hohe Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Haushaltsauschuß: Rechnungshof kritisiert zu hohe Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Braunschweig
Braunschweig
Flüchtlinge auf dem Gelände einer Braunschweiger Unterkunft für Asylbewerber (Archivbild) Foto: (c) dpa
Haushaltsauschuß
 

Rechnungshof kritisiert zu hohe Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Der Bundesrechnungshof beklagt zu hohen Kosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen. So überträfen die von den kommunalen Trägern erhoben Gebühren die ortsüblichen Mieten teils um 100 Prozent. Nun fürchten die Rechnungsprüfer, daß die Politik auch noch ihre Kontrollfunktionen beschneidet.
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Wenn Geld nichts mehr kostet, drohen haushaltspolitische Grundsätze wie die sparsame Verwendung der Mittel und eine effektive Kontrolle des ausgegebenen Geldes von einer Politik des Füllhorns verdrängt zu werden. Genau dies geschieht in dieser Woche im Deutschen Bundestag. Hinter wohlklingenden Ankündigungen wie „Grundgesetzänderungen zur Entlastung der Kommunen“ und „Finanzielle Entlastung von Städten und Gemeinden geplant“ verbergen sich in Wirklichkeit Milliarden-Verschiebungen von Haushaltsmitteln bei gleichzeitiger Abschaffung einer effektiven Kontrolle der Verwendung dieser Mittel.

Die Große Koalition will die Kommunen bei den Wohnkosten für Sozialhilfeempfänger (KdU – Kosten der Unterkunft) stärker unterstützen. Bisher übernimmt der Bund knapp die Hälfte der Kosten (49 Prozent). Mit zwei Gesetzesänderungen, darunter sogar eine Grundgesetzänderung, soll der Bundesanteil dauerhaft auf bis zu 74 Prozent erhöht werden. Kosten allein in diesem Jahr: 12,4 Milliarden Euro. Die Maßnahme wird – wie schon von anderen Vorhaben bekannt – im Eiltempo durchgezogen.

Lockerer Umgang mit Steuergeldern

Am heutigen Montag ist eine öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses zu den Vorhaben, und schon am Donnerstag steht die Verabschiedung im Bundestag an. Geld ist auch genug da: Mit einer Rekord-Neuverschuldung von 218,5 Milliarden Euro kann praktisch jeder Wunsch erfüllt werden. Zinsen werden dafür nicht mehr fällig. Dank der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) muß der Bund für seine Kredite entweder gar keine Zinsen bezahlen – oder er muß bei einigen Laufzeiten sogar weniger zurückzahlen als er Schulden aufgenommen hat (Negativzins). Sollten die Zinsen aber wieder steigen, droht dem Bundesetat ein Fiasko.

Ein bisher oft vorkommendes Ärgernis will die Koalition bei der Gelegenheit gleich mit abräumen: Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zeigen inzwischen sehr häufig einen äußerst lockeren Umgang mit Steuergeldern durch örtliche Behörden.

Eigentlich würde die Erhöhung der Kostenübernahme durch den Bund von 49 auf 74 Prozent der Gesamtkosten dazu führen, daß die Kommunen die Abwicklung als „Bundesauftragsverwaltung“ durchzuführen hätten – mit der Folge, daß Rechnungsprüfer überall von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen ihren kritischen Blick in die Bücher werfen und bei Bedarf für schärfere Kontrollen durch die Bundesregierung sorgen könnten.

Um wenigstens letzteres in Zukunft zu verhindern, will die Koalition sogar das Grundgesetz ändern: Durch eine Regelung im Artikel 104a Abs. 3 soll Bundesauftragsverwaltung bei den Kosten der Unterkunft (und nur in diesem Fall) erst ab einem Bundesanteil von 75 Prozent (bisher 50 Prozent) eintreten. Angenehm für alle Beteiligten: Mit 74 Prozent bleibt die neue Kostenbeteiligung knapp darunter.

Grundgesetzänderung „systemwidrig“

Denn bei den kommunalen Abrechnungen liegt vieles im Argen, wie Dieter Hugo vom Bundesrechnungshof in seiner Stellungnahme für die Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich macht, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Er nennt die Grundgesetzänderung „systemwidrig“.

Der Zweck der Bundesauftragsverwaltung sei es, dem Bund ausreichend Kontroll- und Eingriffsrechte beim Gesetzesvollzug zu verschaffen. Das wäre auch dringend notwendig, wie Hugo deutlich macht: „So lagen bei den KdU-Leistungen für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe – oft mehr als 100 Prozent.“

Kommunale Träger hätten auch Jobcenter angewiesen, die Angemessenheit der von den Kommunen geltend gemachten Gebühren für Unterkünfte erst gar nicht zu prüfen. „Das war eindeutig rechtswidrig.“ Der Bundesrechnungshof darf nach der Gesetzesänderung zwar auch in Zukunft Prüfungen durchführen, aber seine Prüfungserkenntnisse und Empfehlungen würden „nicht die nötige Wirksamkeit entfalten, weil es keinen Adressaten auf Bundesebene gibt, der unmittelbar für deren Umsetzung sorgen könnte“.

Auch eine andere Gesetzesänderung beurteilt Hugo kritisch. So sollen den Kommunen die Ausfälle bei der Gewerbesteuer kompensiert werden – einmalig in diesem Jahr rund zwölf Milliarden Euro. Dafür das Grundgesetz zu ändern, sei nicht erforderlich. „Die Verfassung darf nicht zu einer Verfügungsmasse für Angelegenheiten werden, die auch einfachgesetzlich geregelt werden können“, warnt Hugo.

Rechnungshof äußerte schon im Juni Kritik

Der Vertreter des Bundesrechnungshofs hatte sich bereits in einer Anhörung des Haushaltsausschusses Ende Juni äußerst kritisch mit dem Finanzgebaren der Großen Koalition befaßt, als diese mit dem zweiten Nachtragshaushalt zur Corona-Folgenbekämpfung die Neuverschuldung um weitere 62,5 Milliarden Euro auf 218,5 Milliarden Euro erhöhen wollte.

Hugo empfahl, statt dessen die aus den Haushaltsüberschüssen von 2015 bis 2019 angesparte Asylrücklage von insgesamt 48,2 Milliarden einzusetzen und auf die Senkung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Schuldenbremse dürfe nicht ausgesetzt, sondern müsse „gerade in schwierigen finanzwirtschaftlichen Zeiten konsequent angewendet werden“, forderte Hugo – vergeblich.

Auch im neuen Fall der Kosten der Unterkunft dürfte Hugo ein einsamer Rufer in der Schuldenwüste bleiben. Die anderen Sachverständigen in der Anhörung, zumeist Universitätsprofessoren, scharen sich überwiegend um die Regierung. Professor Jens Südekum (Düsseldorf) hält die Gesetzesinitiativen für „im Grundsatz richtig und notwendig. Sie können sich aber, je nach weiterem Krisenverlauf als quantitativ unzureichend erweisen und müssen gegebenenfalls ausgeweitet und aufgestockt werden.“

Die Erhöhung des Bundeszuschusses und der Verzicht auf die Bundesauftragsverwaltung schaffe die Voraussetzung „für eine dauerhafte finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene, ohne die Kompetenzen dezentraler Verwaltungsbehörden im Vollzug zu schwächen“, lobt Professor Thomas Lenk (Leipzig). Professor Hans-Günther Henneke (Deutscher Landkreistag) stellt kurz und knapp fest, in der Sache sei den Entscheidungen „nachdrücklich zuzustimmen“.

Scharfe Kritik der AfD

Nur Professor Johannes Hellmann (Bielefeld) nannte die geplante Umgehung der Bundesauftragsverwaltung „verfassungsästhetisch wenig erfreulich und auch in sachlicher Hinsicht diskutabel“. Bei solch geringem Widerstand dürfte sich die Koalition bestätigt sehen und den Weg für die unkontrollierte Milliarden-Ausgabe freimachen.

Scharfe Kritik kommt hingegen von der AfD. Die Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing, die für die Fraktion im Haushaltsausschuß sitzt, beklagt: „Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes für die Jahre 2017 und 2018 brachten skandalöse Zustände zum Vorschein.“

Kommunale Träger hätten teilweise viel zu hohe Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen erhoben. Das ei nur dank der parlamentarischen Kontrolle durch die Bundesauftragsverwaltung aufgedeckt worden.  „Für mich ist es daher unverständlich, warum das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerade diese parlamentarische Kontrolle abschaffen möchte.“

Schielke-Ziesing erinnerte an einen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, wo der SPD-Politiker Jörg Heydorn mit seiner Firma Comtact monatlich 125.000 Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen erhielt, obwohl kein einziger Flüchtling untergebracht werden mußte.

„Solche Zustände müssen wir weiterhin aufdecken und können es uns nicht leisten, die Kontrollfunktion auf diesem Bereich komplett abzuschaffen. Der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), sollte es sich doch noch einmal überlegen, in welches Fahrwasser er sich mit der Abschaffung der parlamentarischen Kontrolle über die angemessene Verwendung von Steuermitteln begibt.“

Flüchtlinge auf dem Gelände einer Braunschweiger Unterkunft für Asylbewerber (Archivbild) Foto: (c) dpa
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