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Nordrhein-Westfalen: Mülheimer Gruppenvergewaltigung: Bewährungsstrafen für zwei Täter

Nordrhein-Westfalen: Mülheimer Gruppenvergewaltigung: Bewährungsstrafen für zwei Täter

Nordrhein-Westfalen: Mülheimer Gruppenvergewaltigung: Bewährungsstrafen für zwei Täter

Landgericht Duisburg
Landgericht Duisburg
Einer der Angeklagten während des Prozesses vor dem Landgericht Duisburg (Archivbild) Foto: picture alliance/Marcel Kusch/dpa
Nordrhein-Westfalen
 

Mülheimer Gruppenvergewaltigung: Bewährungsstrafen für zwei Täter

Das Duisburger Landgericht hat drei Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18jährigen verurteilt. Zwei 15 Jahre angeklagte Bulgaren erhielten Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren, ein dritter muß eine zweieinhalbjährige Haftstraße verbüßen.
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DUISBURG. Das Duisburger Landgericht hat am Donnerstag drei Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre jungen Frau verurteilt. Zwei 15 Jahre alte angeklagte Bulgaren erhielten Bewährungsstrafen von je eineinhalb Jahren, ein dritter muß eine zweieinhalbjährige Haftstraße verbüßen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Zudem erhielten die beiden 15jährigen einen vierwöchigen Dauerarrest. Wegen des Alters der Beteiligten fand der Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Auch ein strafunmündiges zwölfjähriges Kind sei an der Tat beteiligt gewesen.

Einer der Verurteilten soll sich bereits zuvor an dem Opfer vergangen haben. Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Altersgrenze der Strafmündigkeit und die Asylpolitik der Bundesregierung ausgelöst. So konnten die Familien der Täter nicht abgeschoben werden, da mehrere Erwachsene später angeblich einer Arbeit nachgingen. (ag)

Einer der Angeklagten während des Prozesses vor dem Landgericht Duisburg (Archivbild) Foto: picture alliance/Marcel Kusch/dpa
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