ERFURT. Vertreter der Linken und Grünen im Thüringer Landtag haben angekündigt, am Paritätsgesetz festzuhalten, obwohl es vom Verfassungsgerichtshof des Landes gekippt worden ist. Falls nötig, zögen sie vor das Bundesverfassungsgericht. Da drei Verfassungsrichter dagegen gestimmt hätten, gebe es aus juristischer Sicht noch Spielräume für das Vorhaben, sagte die Linke-Fraktionsvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.
Das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz sah vor, bei künftigen Wahlen die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.
Die Landtagsfraktion der AfD hatte dagegen geklagt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof fällte am Mittwoch seine Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen. Die Mehrheit der Richter beanstandete in dem Urteil, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf eine freie und gleiche Wahl.
Lang: Freiwilligkeit reicht nicht aus
Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, bezeichnete das Urteil gegenüber dem MDR als „sehr bedauerlich“. Die „alleinige Selbstverpflichtung der Parteien“, wie etwa die Frauenquote der Grünen, wirke nicht genug. „Da merken wir, daß wir mit der Freiwilligkeit einfach nicht weit genug kommen. Deshalb müssen wir auch über gesetzliche Lösungen nachdenken“, führte Lang aus.
Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, plädierte für eine überparteiliche Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeiten solle. Die Absage des Verfassungsgerichtshofs sei kein Grund, aufzugeben, sondern eine Motivation, „jetzt weiterzukämpfen und dafür zu sorgen, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden – nicht nur in Thüringen, sondern natürlich auch im Bundestag“, betonte sie gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. (zit)